Wie die Polizei mitteilt, hatte die junge Frau aus Marburg im Rhein-Main-Gebiet über das Internet eine Wohnung gesucht. Nachdem sie etwas Passendes gefunden hatte, tauschte sie mit dem Anbieter ausschließlich Informationen per Internet aus - unter anderem einen Mietvertrag und persönliche Daten. Dadurch, so die Polizei, sei ein seriöser Eindruck bei der Frau entstanden.
Fake-Wohnung in Mainz existierte nicht
Weil die Frau dachte, bald in die Wohnung einziehen zu können, überwies sie die Kaution und die erste Monatsmiete auf ein ausländisches Konto. Als der Anbieter weitere Vorauszahlungen wollte, lehnte die Frau aber ab.
Als sie schließlich persönlich an die angegebene Adresse kam, fand sie kein passendes Namensschild an der Tür und wurde unsicher. Als zudem ihr Freund wenig später durch den gleichen Anbieter angeschrieben wurde und dieselbe Wohnung angeboten bekam, flog der Betrug auf.
Masche von Immobilien-Betrügern oft ähnlich
Laut Polizei ist diese Masche nicht neu. Einige Betrüger geben sich zum Beispiel als Engländer aus und behaupten, eine Wohnung in Deutschland geerbt zu haben und diese vermieten zu wollen. Andere geben vor, im Ausland zu arbeiten und ihre Wohnung deshalb unterzuvermieten.
Das Muster ist dabei immer gleich: Nach einer Vorauszahlung der ersten Miete und Kaution findet entweder nur noch wenig oder gar kein Kontakt zum Interessenten mehr statt. Die angebotene Wohnung existiert gar nicht oder ist von jemand anderem bewohnt, der von dem Betrug nichts weiß.
Betrug bei der Wohnungssuche in Mainz kein Einzelfall
Der Fall der Frau aus Marburg ist kein Einzelfall in Mainz. Immer wieder gebe es bei der Verbraucherzentrale Beschwerden aus Rheinland-Pfalz oder Mainz über Anzeigen von Fake-Wohnungen, so Fachberater Stefan Brandt. Diese Betrugsmasche komme häufig vor.
Laut Verbraucherzentrale gibt es einige Alarmsignale, die Wohnungssuchende stutzig machen sollten. Zum Beispiel ungewöhnlich niedrige Mietpreise oder Anbieter, die vorab Geld verlangen, ohne dass Interessenten die Wohnung gesehen haben. Auch die Aufforderung, Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen, könne ein Anhaltspunkt für einen Betrug sein.