![AfD-Kundgebung mit Björn Höcke am Megaphon (Foto: IMAGO, picture-alliance / Reportdienste, Christian Charisius) AfD-Kundgebung mit Björn Höcke am Megaphon](/swrkultur/leben-und-gesellschaft/1713357319964%2Cafd-hoecke-mit-megafon-100~_v-16x9@2dS_-6be50a9c75559ca1aaf1d0b25bae287afdcd877a.jpg)
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hält den von einem AFD-Kreisverband gewünschten AFD-Fernsehsender für gesetzeswidrig. Es sei unwahrscheinlich, dass die AfD aufgrund des geltenden Medienstaatsvertrag eine Lizenz bekomme, da dieser einen einseitig ausgerichteten Parteisender in Deutschland verhindern würde, teilte der DJV am 25. Juli mit.
Hintergrund ist ein Antrag eines Kreisverbandes beim kommenden Bundesparteitag der AfD am 28. Juli in Magdeburg, der die Einrichtung eines bundesweiten AfD-freundlichen TV-Senders fordert.
„Fake News und Desinformation dürfen nicht zu sendefähigen Standards werden. Einen Parteisender gleich welcher politischen Couleur brauchen wir nicht.“
Vorbild Fox News und Donald Trump
Der AfD-Sender mit dem Namen „SN3“ solle laut dem Antrag des Kulmbacher AfD-Verbandes noch vor der kommenden Bundestagswahl auf Sendung gehen und frei empfangbar sein. Der Bundesvorstand wird darin aufgefordert, für den „Aufbau eines AfD-freundlichen TV-Senders“, die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen, wie die BILD-Zeitung am 21. Juli berichtete. Die Antragsteller verweisen demnach auf die USA und den TV-Sender Fox als Vorbild, da „Donald Trump niemals ohne die Zustimmung und Unterstützung des TV-Senders“ Präsident geworden wäre.