Fronleichnam
Buß- und Bettag
Mariä Himmelfahrt
Das Augsburger Hohe Friedensfest
Weltkindertag
Internationaler Frauentag
Fronleichnam: Kleinteiliger geht es kaum
In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag. Das bedeutet für viele: Ausschlafen und alle Fünfe gerade sein lassen. Gläubige Christen haben aber auch in anderen Bundesländern die Möglichkeit, sich wegen ihrer sogenannten religiöser Pflichten unbezahlt frei zu nehmen oder auch dem Unterricht fernzubleiben. So weit, so einleuchtend.
Doch in den größtenteils konfessionslosen Bundesländern Sachsen und Thüringen ist das mit Fronleichnam nicht ganz so einfach: Hier gilt der Tag nur in überwiegend katholischen Gebieten als gesetzlicher Feiertag.
Neben dem Landkreis Eichsfeld, den Eichsfelder Ortschaften des Unstrut-Hainich-Kreises und Teilen des Wartburgkreises in Thüringen sind das in Sachsen einige größtenteils katholisch geprägte Gemeinden, in denen Angehörige der sorbischen Minderheit leben, wie etwa Panschwitz-Kuckau, Crostwitz oder Wittichenau.
Wer nun denkt, verwirrender geht es nicht mehr, der irrt: Richtig kleinteilig wird es in der sächsischen Oberlausitz, weil Eingemeindungen und Gemeindeauflösungen zusätzlich dazu führen, dass Fronleichnam teilweise nur in einzelnen Ortsteilen gefeiert wird.
Buß- und Bettag: Ein Feiertag fällt der Pflegeversicherung zum Opfer
Als es im Jahr 1994 galt, Arbeitgeber wegen steigender Belastungen durch die neu eingeführte Pflegeversicherung zu beschwichtigen, strichen Politiker mit Wirkung für das Jahr 1995 den Buß- und Bettag als arbeitsfreien Tag.
Nur in Sachsen ist er nach wie vor ein gesetzlicher Feiertag, weil hier in den 90er-Jahren eine eigentümliche Regelung zulasten der Arbeitnehmer getroffen wurde: Sie zahlen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung, dafür behalten sie den Feiertag.
In Bayern sind Schülerinnen und Schüler ebenfalls vom Unterricht befreit. Das Argument lautet hier: Arbeitnehmern stehe es aufgrund der Feiertagsgesetze des Landes frei, aus religiösen Gründen am Buß- und Bettag unbezahlten Urlaub zu nehmen. Fände jedoch Unterricht statt, seien Lehrende benachteiligt. In Berlin haben evangelische Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, dem Unterricht am Buß- und Bettag fernzubleiben.
Mariä Himmelfahrt: Ein großer Feiertag – aber nur mancherorts
Hier wird es bereits beim Namen verwirrend: Mariä Himmelfahrt, auch genannt Mariä Aufnahme in den Himmel oder Heimgang Mariens, gilt nur im Saarland und – ähnlich wie Fronleichnam – in katholisch geprägten Gebieten des Freistaats Bayern als gesetzlicher Feiertag.
In vielen katholisch und orthodox geprägten Ländern ist Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag. In Bayern gilt das für rund 1.700 vorwiegend katholisch geprägte Gemeinden – in manchen Gebieten entsteht durch diese Regelung ein veritabler Flickenteppich.
Das Augsburger Hohe Friedensfest: Eine absolute Besonderheit in Deutschland
Eine Kuriosität gibt es in Augsburg: Hier wird jährlich am 8. August das Augsburger Hohe Friedensfest gefeiert. Augsburg ist damit die Stadt mit den meisten Feiertagen in Deutschland, insgesamt sind es 14. Das Hohe Friedensfest ist bundesweit einzigartig, nur in Augsburg gibt es einen genuin städtischen Feiertag.
2018 wurde der Feiertag in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen.
Weltkindertag: Ein Feiertag für die Außenwirkung
Der Weltkindertag ist ausschließlich in Thüringen ein Feiertag. 2019 passte der thüringische Landtag mit den Stimmen von Linken, SPD und Grünen das Feiertagsgesetz des Landes entsprechend an.
Ausschlaggebend war die Überlegung der Regierungsfraktionen, das Bundesland familienfreundlicher zu machen. Mit dem zusätzlichen Feiertag sollten die Bedürfnisse von Kindern und Familien mehr in den Fokus der Öffentlichkeit rücken.
Internationaler Frauentag: Ein zusätzlicher Feiertag in zwei Bundesländern
Der Internationale Frauentag ist seit 2019 in Berlin und seit 2023 in Mecklenburg-Vorpommern ein Feiertag.
Als 2018 die norddeutschen Bundesländer den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag einführten und Thüringen 2019 den Weltkindertag zum arbeits- beziehungsweise schulfreien Tag erklärte, hatte Berlin die wenigsten Feiertage in Deutschland. Daraufhin wurden Stimmen laut, die einen zusätzlichen gesetzlichen Feiertag für die Hauptstadt forderten.
Die Initiative für den Frauentag kam aus der SPD, ab 2019 war der Frauentag in Berlin erstmals ein gesetzlicher Feiertag. Auch die Regierungskoalition aus SPD und Linke in Mecklenburg-Vorpommern wollte den Frauentag als Feiertag installieren. Ab 2023 war es auch hier so weit.
Übrigens sind die beiden Bundesländer nicht allein: In vielen Ländern ist der Internationale Frauentag ein gesetzlicher Feiertag, beispielsweise in der Ukraine, Georgien, Uganda, Russland, Angola, Kasachstan, Burkina Faso oder Armenien.
In der Sowjetunion war der Frauentag einer von acht gesetzlichen Feiertagen. Eine Besonderheit gibt es zudem in drei Ländern: In der Volksrepublik China, in Nepal und Madagaskar gilt der Feiertag ausschließlich für Frauen.