Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat die Beschwerde von Christoph Schaufert, Landtagsabgeordneter der AfD im Saarland, abgewiesen. Mitte April hatte Generalvikar Ulrich von Plettenberg die Entscheidung bekannt gegeben, Schaufert aus dem Verwaltungsrat St. Marien Neunkirchen zu entlassen. Er schade der Glaubwürdigkeit der Kirche, so der Generalvikar.
Entlassung wegen AfD-Zugehörigkeit?
Schaufert hatte Beschwerde gegen die Entlassung des Generalvikars eingelegt. Die Begründung: Die Sanktion werde allein wegen seiner Zugehörigkeit zur AfD erteilt, heißt es darin. Eine "kirchenfeindliche Betätigung" oder eine Äußerung, die gegen das christliche Menschenbild gerichtet ist, hätte ihm nicht nachgewiesen werden können.
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Bischof Ackermann weist Beschwerde ab
Bischof Ackermann teilt diese Auffassung nicht und verteidigt die Entscheidung seines Generalvikars. In einem aktuellen Schreiben an den AfD-Politiker heißt es, dass Schaufert politisches Mandat "unvereinbar mit der Ausübung des Wahlamtes im Verwaltungsrat einer Kirchengemeinde des Bistums Trier" sei.
Verfassungsschutz darf Partei weiter beobachten AfD-Einstufung als Verdachtsfall ist rechtens - Reaktionen aus BW
Nach der Gerichtsentscheidung zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall zeigt sich laut BW-Innenminister Strobl immer mehr "das wahre Gesicht" der Partei. Die AfD-Fraktion im Landtag bedauert das Urteil.
Hinzu käme der "mit dem Engagement für die AfD verbundene massive Vertrauensverlust im Verwaltungsrat der Kirchengemeinde", so Ackermann weiter. Ergänzend habe Ackermann ein aktuelles Interview Schauferts in einer Wochenzeitung in seine Prüfung einfließen lassen, heißt es weiter.
Auch das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das die Auffassung des Verfassungsschutzes als rechtmäßig beurteilt, die AfD als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" einzustufen, habe Ackermann berücksichtigt. Der Trierer Bischof schreibt dazu: "Sie repräsentieren diese Partei nach außen und werden daher mit den in der Öffentlichkeit propagierten Meinungen dieser Partei identifiziert."
Gegen diese Entscheidung kann Christoph Schaufert wieder Beschwerde einlegen - in Rom beim Vatikan.