Das Parteilogo ist beim AfD-Bundesparteitag im Juli 2023 in der Magdeburger Messe zu sehen.

Verfassungsschutz darf Partei weiter beobachten

AfD-Einstufung als Verdachtsfall ist rechtens - Reaktionen aus BW

Stand
Autor/in
Hannah Vogel
Hannah Vogel ist Teil des Teams von "Zur Sache! Baden-Württemberg".

Nach der Gerichtsentscheidung zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall zeigt sich laut BW-Innenminister Strobl immer mehr "das wahre Gesicht" der Partei. Die AfD-Fraktion im Landtag bedauert das Urteil.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat in seinem Urteil am Montag bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall führen darf. Zur Gerichtsentscheidung sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU), es zeige sich nun immer mehr "das wahre Gesicht der AfD". Die AfD versuche seit Jahren unter dem Deckmantel der Bürgerlichkeit daherzukommen, so Strobl. In der AfD seien aber "Biedermänner und Brandstifter am Werk, sie zündeln und rütteln an unseren gesellschaftlichen Grundfesten und Werten".

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CDU-Fraktionschef bezeichnet AfD als "rechtsextremistisch"

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Manuel Hagel bezeichnete die AfD nach dem Urteil als "rechtsextremistisch". "Ihre Ziele sind mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren", teilte er auf SWR-Anfrage mit. Die CDU fühlt sich laut Hagel nach der Entscheidung des OVG Münster in dieser Einschätzung bestätigt. "Meine Überzeugung ist aber, dass wir die AfD nur in der politischen Auseinandersetzung besiegen können. Wir müssen die AfD vom Dunkel ins Licht zerren und sie inhaltlich stellen", so Hagel weiter. Der Verfassungsschutz alleine könne das nicht richten.

Für den innenpolitischen Sprecher der Grünen Oliver Hildenbrand bestätigt das OVG Münster mit seiner Entscheidung, dass die AfD eine "Gefahr für die Demokratie" sei. Seit ihrer Gründung befinde sie sich in einem anhaltenden und immer weiter fortschreitenden Radikalisierungsprozess, teilte Hildenbrand mit. "Rechtsextreme, rassistische und menschenverachtende Positionen sind fester Bestandteil ihres Programms, ihrer Strategie und der Verlautbarungen ihres Führungspersonals." Sie attackiere die offene Gesellschaft und greife die Werte unseres Grundgesetzes an. "Aus unserer Sicht ist die AfD längst ein klarer Fall für den Verfassungsschutz", so Hildenbrand weiter.

So schätzt Christoph Kehlbach aus der SWR-Rechtsredaktion das Urteil ein:

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SPD-Generalsekretär: "Keine Zusammenarbeit mit Verfassungsfeinden"

SPD-Generalsekretär Sascha Binder betonte, es dürfe keine Zusammenarbeit mit Verfassungsfeinden geben. "Spätestens nach diesem Urteil muss das auch allen anderen demokratischen Kräften klar sein. Wer heute noch glaubt, mit der AfD auch auf kommunaler Ebene zusammenarbeiten zu können, hat den Schuss nicht gehört", so Binder.

Nach Ansicht des FDP-Fraktionsvorsitzenden Hans-Ulrich Rülke entwickelt sich die AfD immer mehr zu einer rechtsextremen Partei. "Das aktuelle Urteil markiert einen weiteren Meilenstein dieses Werdegangs", teilte Rülke dem SWR mit. Auf demokratiefeindliche Bestrebungen müsse ein wehrhafter Rechtsstaat entsprechend reagieren. "Dazu gehört auch eine nachrichtendienstliche Beobachtung", so Rülke weiter.

AfD-Fraktionschef: Einstufung "politisch motiviert"

Der Co-Landesvorsitzende der AfD Markus Frohnmaier reagierte empört. "Um die Spionagetätigkeit des Verfassungsschutzes zu rechtfertigen, verdächtigt uns das Gericht, dass wir eine Art Zweiklassensystem unter deutschen Staatsbürgern einführen wollen." Das sei völlig absurd und gehe an der Realität vorbei. Er warf dem Gericht "Desinteresse" bei der Prüfung der vom Verfassungsschutz erhobenen Vorwürfe vor.

Der AfD-Fraktionvorsitzende Anton Baron bedauert das Urteil. "Wir halten die Einstufung durch den Verfassungsschutz für politisch motiviert", teilte er dem SWR mit. "Unsere politischen Gegner gleich welcher Partei wissen sich nicht anders zu helfen als uns zu stigmatisieren und unser Verbot zu fordern." Nun hoffe man, dass der Weg in die nächste Instanz eröffnet werde und sei zuversichtlich, dass die eigenen Argumente dann ihre angemessene Würdigung finden, so Baron weiter.

Verfassungsschutz: Keine "unmittelbaren Auswirkungen" auf Einstufung von BW-AfD

Das Landesamt für Verfassungsschutz nimmt eigenen Angaben zufolge die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster mit Interesse zur Kenntnis. "Unmittelbare Auswirkungen auf die Bearbeitung des baden-württembergischen AfD-Landesverbands ergeben sich nicht", teilte die Behörde auf SWR-Anfrage mit.

In Baden-Württemberg wird die AfD seit Juli 2022 als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. "Auch wenn sich die extremistischen Kräfte innerhalb der baden-württembergischen AfD bisher nicht mehrheitlich durchsetzen konnten, erfahren sie weiterhin nennenswerte Unterstützung im Landesverband und sind zum Teil prägend für das Bild, das dieser nach außen abgibt", so das Landesamt für Verfassungsschutz weiter. Ein Eilantrag der AfD gegen die Einstufung des Landesverbands als rechtsextremistischen Verdachtsfall scheiterte im vergangenen November. Die AfD hat mittlerweile Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt.

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OVG sieht Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen

Das OVG in Münster hatte am Montag nach sieben Verhandlungstagen entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Es wies damit eine Klage der AfD dagegen zurück. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD somit weiter beobachten.

Grundlage dafür ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. Es gibt dem Bundesamt für Verfassungsschutz die Befugnis, eine Partei zu beobachten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. In diesem Fall gebe es genügend tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die AfD Bestrebungen verfolge, die sich gegen die Menschenwürde bestimmter Gruppen und gegen das Demokratieprinzip richteten, so das Gericht. Es sah den begründeten Verdacht, dass zumindest ein maßgeblicher Teil der AfD das Ziel habe, "deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen". Das sei eine unzulässige Diskriminierung und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Auch gebe es hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht, dass die AfD Bestrebungen verfolge, die mit einer Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen verbunden seien. Weiter konnte das Gericht Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen erkennen - "wenn auch nicht in der Häufigkeit und Dichte wie vom Bundesamt angenommen".

Bundes-AfD will gegen Urteil vorgehen

Das OVG in Münster ließ eine Revision gegen das Urteil nicht zu. Die Bundes-AfD will dennoch gegen das Urteil vorgehen. "Wir werden unser Heil in der nächsten Instanz suchen", sagte AfD-Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch am Montag in Münster nach der Urteilsverkündung. Demnach will die AfD eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einreichen. 

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