Im neu aufgerollten Prozess gegen den Trierer Amokfahrer hat das psychiatrische Gutachten die Aussagen des Erstgutachters bestätigt. Der 54-jährige Angeklagte sei vermindert schuldfähig, weil er an einer paranoiden Schizophrenie leide. Eine Aussage zur Amokfahrt im Dezember 2020 wollte der Angeklagte auch am Mittwoch nicht machen.
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Rund drei Jahre nach Tat Trierer Amokfahrer steht erneut vor Gericht
Am Dienstag hat der Revisionsprozess zur Amokfahrt in Trier begonnen. Kurz nach Beginn wurde bekannt, dass mehr als drei Jahre nach der Bluttat ein weiteres Opfer gestorben ist.
Gericht muss Amokfahrt zum Teil neu verhandeln SWR-Reporter: "Wirre Aussagen" des Amokfahrers im Vernehmungsvideo
Drei Jahre nach der Tat steht der Amokfahrer von Trier wieder vor Gericht. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss das Landgericht über die Schuldfähigkeit des Mannes urteilen.