Auch im neu aufgerollten Prozess gegen den Trierer Amokfahrer hält der psychiatrische Gutachter den Angeklagten für vermindert schuldfähig. Er leide an einer paranoiden Schizophrenie, die seine Steuerungsfähigkeit bei der Tat erheblich eingeschränkt habe, sagte der Sachverständige.
Wahnvorstellungen des Amokfahrers
Sie habe den Angeklagten während der Amokfahrt in seinen Handlungen geleitet und eingeschränkt. So sei es ihm nicht möglich gewesen, eigene Impulse entgegen zusetzen. In den Gesprächen mit dem Gutachter sei immer wieder deutlich geworden, dass der Angeklagte Wahnvorstellungen habe.
So sei er zum Beispiel der festen Überzeugung, dass er als Kind Teil eines geplanten staatlichen Versuchs gewesen sei. Dort habe man ihm eine radioaktive Substanz in den Arm gespritzt, was ihn nachhaltig beeinflusst habe. Außerdem habe er behauptet, Vater von mehreren Töchtern zu sein. Er äußerte immer wieder, abgehört und verfolgt worden zu sein.
Amokfahrer offenbar "vorbereitet"
Der Sachverständige sagte weiter, vor der Amokfahrt habe es bei dem Angeklagten "vorbereitende Handlungen" gegeben: So habe er seinen Nachlass geregelt. Der Gutachter schilderte auch, dass der 54-Jährige kurz vor der Amokfahrt seine Arbeitskleidung zurückgegeben hatte. Zur Tatzeit war der Mann alleinstehend, arbeitslos und ohne festen Wohnsitz.
Auch die verminderte Schuldfähigkeit bestätigte der Gutachter. Gegen eine Schuldunfähigkeit des Amokfahrers spreche, dass die Tat "nicht konsistent im Wahnsystem" verankert war, sagte der Gutachter weiter. Wenn dies der Fall gewesen wäre, hätte er sich danach nicht widersprüchlich eingelassen und die Tat nicht abgestritten. Da nicht ausgeschlossen werden könne, dass auch in Zukunft vergleichbare Taten von dem Angeklagten begangen werden, empfehle er, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
Angehörige hoffen auf baldiges Prozess-Ende
Für die Angehörigen und Beteiligten rund um die Amokfahrt seien die Einschätzungen des Gutachters sehr wichtig, so Rechtsanwalt Andreas Ammer. Wer als Opfer oder Angehöriger eine solche Tat erlitten habe, könne nicht zufrieden sein. Dennoch seien die Beteiligten erleichtert, dass das Verfahren bald zu einem Ende komme.
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Allerdings bedauere er, dass der Angeklagte auch an diesem Prozesstag geschwiegen hat. Wie aus dem Gutachten auch hervorging, sei der Angeklagte einsichtsfähig gewesen. Das bedeute, dass er das Unrecht der Tat verstehen konnte. Rechtsanwalt Ammers Einschätzung nach hätte der Angeklagte Verantwortung übernehmen und sich im Prozess zu den Tatvorwürfen äußern sollen.
Urteil zum Prozess wird Anfang Mai erwartet
Über seinen Verteidiger ließ der 54-jährige Angeklagte erklären, dass er sich möglicherweise im letzten Wort nach den Plädoyers noch äußern wolle. Damit könne er aber sein verfehltes Aussageverhalten während des Prozesses nicht mehr gut machen, so Nebenklage-Anwalt Andreas Ammer. Am 2. Mai sollen vor dem Landgericht Trier die Plädoyers gehalten werden. Das Urteil soll am 6. Mai gesprochen werden.