Es war in einer Nacht Mitte März, als der 34-Jährige mit bis zu 260 Stundenkilometern auf der A63 von Nieder-Olm in Richtung Mainz unterwegs war. Dabei fuhr er nach Angaben des Mainzer Amtsgerichts vor allem auf der Überholspur. Eine Zivilstreife der Polizei bemerkte den Fahrer und konnte ihn in Mainz-Bretzenheim schließlich anhalten.
Raser dachte, er wird verfolgt und überfallen
Vor Gericht gab der Mann an, er sei nur deswegen so schnell gefahren, weil er dachte, dass ihn jemand verfolge und überfallen wolle. Außerdem ging es ihm damals nach eigener Aussage gesundheitlich nicht gut, da er auf der Arbeit viel Stress hatte und sich mitten in seiner Scheidung befand. An dem Abend habe er zudem Tageseinnahmen von 12.000 Euro bei sich gehabt. Als ihm dann auf der Autobahn ein Wagen sehr dicht auffuhr, befürchtete er laut eigener Aussage, dass ihn jemand überfallen will.
Die Richterin hielt diese Begründung jedoch für eine Ausrede und wies daraufhin, dass es allein bei Nieder-Olm sechs Verkehrsschilder mit Tempolimits gibt. Der 34-Jährige hätte also mehrere Gelegenheiten gehabt, um sich an die erlaubten 130 Stundenkilometer zu halten. Stattdessen, so die Richterin, habe er sich die Autobahn zu eigenen gemacht und sei "skrupellos in hohem Tempo weitergefahren". Außerdem habe er durch seine riskante Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Geldstrafe von 2.500 Euro
In ihrem Urteil berücksichtigte das Gericht jedoch, dass der Angeklagte nach seiner Fahrt eine Therapie angefangen habe. Das sah das Gericht als Hinweis, dass er seine Tat bereut. Der 34-Jährige wurde wegen unerlaubten Straßenrennens zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt. Außerdem muss er weitere drei Monate ohne Führerschein auskommen.
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Raser war bereits vorher auffällig
Bereits im März musste der junge Mann seinen Führerschein abgeben. Außerdem wurde sein PS-starkes Auto beschlagnahmt. Wie der Angeklagte vor Gericht angab, fährt er seitdem täglich mit Bus und Bahn von Wiesbaden nach Alzey zur Arbeit. Durch sein Fahrverbot und die Beschlagnahmung seines Wagens habe er außerdem seinen kleinen Sohn in den letzten Monaten kaum sehen können. Dieser lebe bei der Mutter.
Es ist nicht das erste Mal, dass der 34-Jährige auffällig war. Er sei zwar nicht vorbestraft, allerdings habe er schon Einträge im Verkehrsregister.