Lebenslange Haft wegen Mordes - das forderte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch bei der Verhandlung am Wiesbadener Landgericht. Sie begründete ihre Forderung mit zwei sogenannten Mordmerkmalen.
Raser soll heimtückisch gehandelt haben
Zum einen sei das Mordmerkmal der Heimtücke gegeben, weil das Opfer, ein 30-jährige Familienvater, arglos sowie wehrlos gewesen sei und keine Möglichkeit gehabt habe, auf die Situation zu reagieren.
Zum anderen habe der Angeklagte den Unfall mit einem gemeingefährlichen Mittel begangen - nämlich einem PS-starken Auto. Der 25-Jährige habe den Tod anderer Menschen billigend in Kauf genommen, als er mit mehr als 130 Stundenkilometern durch die Wiesbadener Innenstadt und über zwei rote Ampeln gerast sei.
Die Staatsanwaltschaft beschrieb den Täter in ihrem Plädoyer als rücksichtslos, egoistisch und erbarmungslos. Er habe mit der Raserei vor seinen Mitfahrern angeben wollen. Zum Unfallzeitpunkt saßen noch vier weitere Personen im Wagen, unter anderem ein 6-jähriger Junge. Außerdem habe der Angeklagte keinerlei Reue und Einfühlungsvermögen gegenüber den Familienangehörigen des Opfers gezeigt. Zum Beispiel weil er ausgesagt habe, dass er eigentlich noch schneller hätte fahren können.
Nebenklage will auch Urteil wegen Mordes
Die Nebenkläger, die die Familienangehörigen des Opfers vertreten, stimmten der Forderung der Staatsanwaltschaft zu.
Verteidigung will niedrigere Strafe für Raser
Der Verteidiger des Angeklagten forderte in seinem Plädoyer am Mittwoch dagegen eine weitaus mildere Strafe - und zwar wegen fahrlässiger Tötung. Mordmerkmale seien bei dem Unfall nicht erfüllt, hieß es in der Verhandlung.
Raser bereut tödlichen Unfall
In seinem Schlusswort am Mittwoch zeigte der Angeklagte wie zu Beginn des Prozess noch einmal Reue. Es tue ihm unendlich leid, so der 25-Jährige. Er wisse, dass er die Ereignisse nicht mehr rückgängig machen könne. Während dieser Aussage verließ eine Familienangehörige des Opfers weinend den Gerichtssaal und rief: "Heute wäre der Hochzeitstag gewesen". Dieser Ausruf bezog sich auf das Opfer und seine ebenfalls im Verhandlungssaal anwesenden Witwe.
Tödlicher Zusammenstoß
Bei dem Unfall vor gut einem Jahr war der Familienvater, der nicht angeschnallt war, aus seinem Auto geschleudert und so schwer verletzt worden, dass er am nächsten Tag starb. Auch alle Insassen des Raserwagens wurden verletzt.
Raserunfall wurde vor Prozess nachgestellt
Ermittler hatten vor dem Prozess die Autofahrt aufwendig nachgestellt. Ziel war es unter anderem herauszufinden, was die Fahrer und auch Zeugen bei den damaligen Lichtverhältnissen sehen konnten. Den Verdacht auf ein illegales Autorennen mit weiteren beteiligten Fahrzeugen wurde danach fallen gelassen.
Das Urteil in dem Prozess wird am 29.11. verkündet.