Auf rheinland-pfälzischen Straßen steigt die Zahl der Fälle illegaler Rennen. Das geht aus Daten der Polizei hervor. Wie das Innenministerium in Mainz auf eine Große Anfrage aus der AfD-Fraktion antwortete, waren für das Jahr 2021 insgesamt 313 verbotene Autorennen nach Paragraf 315 registriert, 2022 waren es 336. Bis Ende August 2023 waren es bereits 251.
Unter den Tatbestand des Paragrafen 315d fallen nicht nur Rennen mit mehreren Fahrzeugen, sondern auch alleinige Rennen und die Flucht vor der Polizei, wenn dabei hohe Geschwindigkeiten im Spiel sind. Das Ministerium bezog sich bei der Antwort auf Zahlen aus dem Bearbeitungssystem der Polizei, weil diese Deliktart nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst werde.
Nur wenige illegale Kfz-Rennen auf der Autobahn
Von den bis 31. August dieses Jahres erfassten verbotenen Autorennen spielten sich nach Ministeriumsangaben lediglich 19 auf Autobahnen ab. Am meisten betroffen waren die A3 (acht) und die A61 (fünf). Aus dem Polizeipräsidium Kaiserslautern hieß es, vielen Taten, die unter den Paragrafen 315d fielen, gehe der Versuch der Polizei voraus, ein Fahrzeug anzuhalten - etwa für eine Kontrolle. Die Fahrer führen unter anderem deswegen davon, weil sie ohne Führerschein unterwegs seien oder weil sie das Fahrzeug unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol steuerten.
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Illegales Rennen in Mayen sorgte für Aufsehen
In Rheinland-Pfalz hatte zuletzt ein Fall in Mayen für Aufsehen gesorgt. Dort war im August ein Fußgänger von einem Auto angefahren und getötet worden, es steht der Verdacht eines illegalen Autorennens im Raum. Gegen den 20-jährigen Fahrer wird wegen fahrlässiger Tötung und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ermittelt, Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Koblenz liegt derzeit ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten eines Sachverständigen noch nicht vor.
Täter überwiegend männlich
Ein klares Bild zeigt sich beim Geschlecht der Beschuldigten: Von den zwischen Januar und August 2023 beschuldigten 270 Personen waren 247 männlich, ein Anteil von rund 91 Prozent. 16 Beschuldigte waren weiblich, bei sieben war das Geschlecht unbekannt oder nicht erfasst.
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