Urteil am Landgericht

Brandstifterin aus Bad Kreuznach bleibt in Psychiatrie

Stand
Autor/in
Lucretia Gather
Ilona Hartmann
SWR-Autorin Ilona Hartmann

Eine 30-Jährige hat in Bad Kreuznach zwei große Brände gelegt. Nach Ansicht des Landgerichts Bad Kreuznach ist sie wegen ihrer psychischen Erkrankung nicht in allen Fällen voll schuldfähig.

Zumindest bei einer der Taten litt die Frau an einer Psychose, so das Landgericht Bad Kreuznach. Deshalb und weil nicht auszuschließen ist, dass die 30-Jährige erneut irgendwo Feuer legt, ordnete das Gericht an, dass sie bis auf Weiteres in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird. Dort befand sie sich auch schon während des Prozesses.

Angeklagte legte Feuer in Mehrfamilienhaus

In dem anderen angeklagten Fall von Brandstiftung hält das Gericht die Frau zumindest für vermindert schuldfähig. Im Juni 2023 hatte sie nach einem Streit mit ihrer Mutter deren Couch im Keller ihres Hauses mit einer Zigarette in Brand gesetzt.

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Urteil wegen fahrlässiger Brandstiftung

Vorsatz habe ihr aber auch in diesem Fall nicht nachgewiesen werden können, so das Gericht. Möglicherweise habe sie die Couch auch versehentlich in Brand gesteckt. Deshalb wurde sie nicht wegen schwerer, sondern nur wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt. Zusammen mit einigen kleineren Delikten wie Diebstählen bekam die Angeklagte dafür eine Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.

Ob sie diese Haftstrafe wirklich antreten muss, hängt davon ab, wie sich ihr psychischer Zustand weiter entwickelt. Die Zeit in der Psychiatrie würde dann unter Umständen angerechnet, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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