Bundesweites Pilotprojekt

Notrufzentralen können ab sofort Anrufe genau lokalisieren

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Von Autor/in Jeanette Schindler

Notrufzentralen in Rheinland-Pfalz können ab sofort automatisch feststellen, von wo der Notruf kommt. Das Land beteiligt sich an einem bundesweiten Pilotprojekt.

Man ist in einen Verkehrsunfall verwickelt, wählt den Notruf und Fragen prasseln auf einen ein: Was ist passiert? Ist jemand verletzt? Wie schwer? Und schließlich die entscheidende Frage: Wo ist der Unfall passiert? Und, wenn man dann nicht gerade zu Hause ist, versucht man zu beschreiben, wo die Unfallstelle ist, meist ungenau. Der Schreck lähmt das Gehirn und vielleicht ist ja auch die Umgebung fremd.

Schnelle Lokalisierung kann Leben retten

Wenn jede Sekunde zählt, kann die schnelle Lokalisierung von Anrufenden aber den entscheidenden Unterschied machen. In Rheinland-Pfalz können Menschen, die die 110 wählen ab sofort genau lokalisiert werden. Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) stellte in Mainz ein bundesweites Pilotprojekt vor, an dem Rheinland-Pfalz sich nun beteiligt.

Notruf kann in Sekunden und genau lokalisiert werden

Die neue Advanced Mobile Location-Technologie (AML) ermöglicht es der Notrufzentrale, Einsatzkräfte der Polizei schnell und präzise zum Tat- oder Unfallort zu entsenden. Und zwar auch dann, wenn die Anrufenden ihren Standort nicht exakt angeben können. Der Standort kann noch während des Anrufes und auf wenige Meter genau bestimmt werden.

Die Polizei Baden-Württemberg setzt die Technologie seit 2018 um und hat nach und nach immer mehr Notrufzentralen integriert. Seit 2024 sind alle 234 Leitstellen bundesweit in der Lage, die Positionsdaten abzurufen. Und nachdem das Polizeigesetz in Rheinland-Pfalz geändert wurde, gibt es auch hier eine Rechtsgrundlage, die es erlaubt, über den Notruf 110 und 112 Standortdaten zu erfassen.

Die Pilotphase läuft bis 31. August 2025. Ob die Technik darüber hinaus eingesetzt wird, entscheidet das rheinland-pfälzische Innenministerium in Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz.

Standortdaten bei Notruf können grundsätzlich lokalisiert werden

Für das AML-System ist es unerheblich, ob die Standortbestimmung des jeweiligen Handys aktiviert ist oder nicht. Das AML-System ist ein integrierter Service, es muss also keine Anwendung installiert oder eine Einstellung im Handy aktiviert werden, um im Notfall AML zu nutzen. Sobald die Notrufnummern 110 oder 112 gewählt werden, wird der Standortdienst GPS automatisch aktiviert und die genaue Position übermittelt.

Notrufe vom Festnetz werden nicht über AML lokalisiert

Wird der Notruf von einem Festnetzanschluss gewählt, werden keine AML-Daten übermittelt. Die Notrufzentrale kann aber entsprechende Informationen über die jeweiligen Anschlussinhaber erheben. Das dauert aber wesentlich länger, als über die automatische Standortbestimmung.

Polizei darf die Daten bei Notruf-Missbrauch nicht für Ermittlungen nutzen

Manche Leute machen sich einen Spaß daraus, die Notrufnummern 110 oder 112 zu wählen, obwohl sie gar keine Hilfe brauchen. Wer so etwas macht, dem drohen bis zu ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe. (§145 Abs. 1STGB) Die neue Technologie, mit der die Polizei die Täter schnell fassen könnte, darf für die Ermittlungen aber nicht genutzt werden. Das teilte das rheinland-pfälzische Innenministerium mit. "Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich zum Zweck der Gefahrenabwehr verarbeitet werden."

Standortdaten müssen nach 60 Minuten gelöscht werden

Das Mobiltelefon übermittelt den Standort zu Beginn des Anrufs, nach 15 Sekunden sowie nach 30 Sekunden. Damit soll die korrekte Lokalisierung sichergestellt werden. Die Rufnummer des Anrufers wird verschlüsselt gespeichert und die Positionsinformationen nach 60 Minuten gelöscht. "Danach werden die Daten automatisch und unwiederbringlich gelöscht", so das Innenministerium.

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