Die damals 18 Jahre alte Frau war am 31. August 2021 das erste Mal mit dem Impfstoff Comirnaty vom Mainzer Impfstoffhersteller BioNTech geimpft worden. Die Klägerin behauptete, sie habe wenige Tage nach dieser Impfung unter starken Kopfschmerzen und einem immer intensiveren Schwindel gelitten. Bei der zweiten Impfung vier Wochen später hätten sich die Symptome verstärkt.
Klägerin forderte von BioNTech Schadensersatz
Sie leide bis heute daran, sie könne nur noch unsicher laufen und falle schnell. Daher müsse sie regelmäßig gestützt werden. Dies habe zu erheblichen Folgebeeinträchtigungen geführt. Sie sei insbesondere nicht mehr so belastbar wie zuvor. Vom Impfstoffhersteller BioNTech hatte sie Schadensersatz in Höhe von 100.000 Euro gefordert. Dagegen wehrte sich BioNTech.
Oberlandesgericht lässt Revision zu
In erster Instanz war die Klage am Landgericht Mainz abgewiesen worden - unter anderem, weil die Richter keinen direkten Zusammenhang zwischen den Impfungen und den gesundheitlichen Beschwerden sahen. Dieser Auffassung folgten die Koblenzer Richter am Oberlandesgericht Koblenz. Allerdings ließen sie eine Revision zu. Möglicherweise wird sich also demnächst der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.
Klage von Zahnärztin abgewiesen Landgericht Mainz: Vorteile der Corona-Impfung von AstraZeneca überwiegen
Eine Mainzer Zahnärztin wollte Schadenersatz von AstraZeneca, weil sie nach ihrer Corona-Impfung auf einem Ohr taub wurde. Das Mainzer Landgericht bewertete jedoch den Nutzen der Impfung für die Allgemeinheit höher.