Klägerin geht in Berufung gegen Frankenthaler Urteil

Klage gegen BioNTech: Frau aus dem Rhein-Pfalz-Kreis scheitert

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Das Landgericht Frankenthal hat eine Klage gegen den Impfstoffhersteller BioNTech am Dienstag abgewiesen. Eine Frau aus dem Rhein-Pfalz-Kreis hatte wegen eines Impfschadens geklagt.

Die 43-jährige Klägerin wollte von BioNTech unter anderem mindestens 200.000 Euro Schmerzensgeld, weil sie nach ihrer zweiten Corona-Impfung eine Lungenembolie erlitten hatte. Außerdem behauptete sie, seit der Impfung an einer Immunschwäche zu leiden.

Landgericht Frankenthal: Ursache von Embolie unklar

Das Gericht stellte am Dienstag aber fest: Dass die Gesundheitsprobleme der Frau durch den Impfstoff des Pharmakonzerns BioNTech ausgelöst wurden, sei nicht klar bewiesen. Das ärztliche Gutachten, das der Anwalt dem Gericht dazu vorgelegt habe, reiche nicht aus. So könnte beispielsweise auch die Anti-Baby-Pille die Embolie der Frau ausgelöst haben. Das Verhütungsmittel sei bekanntermaßen ein Risikofaktor für Thrombosen und auch Embolien.

Im Hinblick auf die behauptete Immunschwäche, bei der das Immunsystem so stark geschwächt sei wie bei der Immunschwächekrankheit Aids, wies das Gericht daraufhin, dass eine solche Erkrankung wissenschaftlich-medizinisch gar nicht anerkannt sei. Auch habe die Frau ihre Beschwerden nicht genau genug beschrieben, so das Gericht.

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Das Urteil beruft sich auch auf das Arzneimittelgesetz: Dieses wäge Nutzen und Risiken gegeneinander ab und schließe die Haftung von Impfstoff-Herstellern aus, solange der Nutzen eines Impfstoffs insgesamt überwiege, argumentiert das Gericht weiter. Das sei beim Corona-Impfstoff von BioNTech der Fall.

Anwalt hat nun Berufung gegen Urteil angekündigt

Die Klägerin muss nun auch die vollen Kosten für das Verfahren tragen. Die Anwalt der Frau will nun nach SWR-Informationen Berufung gegen das Urteil des Landgerichts einlegen. Dann werde der Fall an einer anderen Kammer verhandelt, so der Verteidiger. Er rechne damit, dass das Berufungsverfahren Erfolg haben werde.

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