Das Landgericht Frankenthal von außen (Bildquelle: SWR)

Kinder und Jugendliche in der Pfalz angesprochen?

Gegen Auflagen verstoßen: Vorbestrafter Sexualstraftäter vor Gericht

Stand
Autor/in
Birgit Baltes
Foto für Autorenseite

Ein 39-jähriger Mann steht ab Mittwoch vor dem Landgericht Frankenthal. Laut Anklage hat er mehrfach Mädchen angesprochen und damit gegen gerichtliche Weisungen verstoßen.

Laut Anklage hat der Mann zwischen dem Sommer 2022 und dem Sommer 2023 immer wieder Mädchen und Jugendliche im Alter zwischen 13 und 17 Jahren angesprochen - und zwar in Bad Dürkheim, Ludwigshafen und im rheinhessischen Alzey. Außerdem soll er Mädchen über Online-Dienste wie Instagram oder Snapchat kontaktiert haben.

Pornografische Bilder an Minderjährige verschickt

In einem Fall soll der 39-Jährige auch online pornografische Fotos von sich an Minderjährige verschickt haben. Wie das Landgericht Frankenthal mitteilt, hatte es den Mann im März 2021 unter Führungsaufsicht gestellt, weil er wegen sexuellen Kindesmissbrauchs einschlägig vorbestraft war und Wiederholungsgefahr bestand. Das bedeutet: Es war ihm verboten, sich Minderjährigen zu nähern oder gar Kontakt mit ihnen aufzunehmen.

Zweimal wegen sexuellen Kindesmissbrauchs im Gefängnis

Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin saß der nun angeklagte Mann etliche Jahre im Gefängnis, davon zweimal wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und ein weiteres Mal wegen der Verbreitung kinderpornografischer Schriften. Zuletzt hatte ihn das Landgericht Mainz 2016 zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt, weil er Kinder in sechs Fällen teils schwer sexuell missbraucht hatte.

Angeklagter sitzt in Untersuchungshaft und schweigt

Der 39-Jährige befindet sich seit dem vergangenen September in Untersuchungshaft. Laut Gericht hat er zu den Vorwürfen bisher geschwiegen. Für den Prozess sind sieben weitere Verhandlungstage geplant.

Der Strafrahmen für Verstöße gegen die Weisungen der Führungsaufsicht reicht von einer Geldstrafe bis hin zu maximal drei Jahren Gefängnis. Die maximale Haftstrafe für die Verbreitung pornografischer Schriften, hier Fotos, beträgt laut Gericht ein Jahr.

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