Seine kriminelle Karriere begann 1979

Missbrauch in Edenkoben: So oft stand der mutmaßliche Täter schon vor Gericht

Stand
Autor/in
Thilo Eickhoff
Porträt Thilo Eickhoff

Wer macht so etwas? Das ist eine der Fragen, die um den Missbrauchsfall von Edenkoben (Kreis Südliche Weinstraße) kreisen. Dem SWR liegt das letzte Urteil gegen den Beschuldigten vor. Es taucht tief in die Vergangenheit des mutmaßlichen Täters ein.

Das Schriftstück ist 42 Seiten lang: "Landgericht Frankenthal (Pfalz) – IM NAMEN DES VOLKES". Es ist das bislang letzte Urteil, das über den Mann gesprochen wurde, der vergangene Woche in Edenkoben ein Kind entführt und missbraucht haben soll. Das letzte, aber nicht das erste.

Edenkoben

Einzelheiten zur Tat Entführung und Missbrauch einer Schülerin in Edenkoben - Das ist bislang bekannt

Auf dem Schulweg in Edenkoben wurde am Montag ein zehnjähriges Mädchen in ein Auto gezerrt, entführt und missbraucht. Das ist bisher über die Tat bekannt.

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Immer wieder Gericht, immer wieder Gefängnis

Das Landgericht Frankenthal hat den damals 59-jährigen im November 2020 verurteilt, weil er in mehreren Fällen gegen "Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht" verstoßen haben soll. Er hat also gegen Auflagen verstoßen, an die er sich hätte halten müssen, um nicht wieder im Gefängnis zu landen. Dass er das gleich in mehreren Fällen getan hat, brachte ihm in Frankenthal erneut eine Verurteilung ein, dieses Mal zu drei Jahren und acht Monaten. Entlassen wurde er im vergangenen Juli. Keine zwei Monate später soll er dann in Edenkoben das Kind entführt haben.

1979: erster Kontakt mit der Justiz

Seine kriminelle Karriere beginnt 1979 mit einer Verwarnung wegen des Missbrauchs von Notrufen. Dann geht es Schlag auf Schlag, Urteil folgt auf Urteil. Zwischen 1982 und 1994 wird er unter anderem des Diebstahls, der Beleidigung und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Was auffällt: Mehrmals bekommt er die Chance, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Und mehrfach vergibt er sie: Wenn er ohne Führerschein erwischt wird, dauert es kein Jahr, bis er deswegen wieder vor Gericht steht. Es ist eine solche Geschichte, die ihm seine erste Haftstrafe einbringt.

1996: Vergewaltigung und sexueller Missbrauch

Mitte der Neunziger muss sich der mutmaßliche Täter von Edenkoben erstmals wegen eines Sexualdelikts vor Gericht verantworten. 35 Jahre ist er da alt. Wie in den Gerichtsakten beschrieben, hat er eine 12-Jährige in sein Auto gelockt. Dann ist er mit ihr zu einem "schwer einsichtbaren Gelände gefahren" und hat das Mädchen missbraucht. Das Landgericht Landau verurteilt ihn dafür zu fünf Jahren wegen "Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes". Auch hier gilt: Es ist der erste Fall dieser Art, für den er verurteilt wird, aber nicht der letzte.

Mehrfach versucht er sich in den Folgejahren an jungen Mädchen zu vergehen, mal spontan, mal geplant. Einmal trifft er sich mit mehreren Männern in einer Kneipe, um eine Fußball-Übertragung zu schauen. Auf dem Tisch stehen Bier und Weinbrand/Cola-Mischungen. Anschließend fahren sie durch die Straßen und gabeln eine 15-Jährige auf, die gerade auf dem Weg zum Bahnhof ist. Sie gaukeln der Jugendlichen vor, sie nach Hause bringen zu wollen. Stattdessen fahren sie mit ihr in einen Wald. Zwei der vier Männer vergewaltigen sie. Anschließend geben sie dem Mädchen 20 Mark, um ihr eine "sichere Heimfahrt mit dem Taxi" zu ermöglichen.

Keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen

Entsprechend lesen sich die Auflagen, die ihm 2012 gemacht werden, als er wieder einmal aus dem Gefängnis entlassen wird: So darf er keinen Kontakt zu Minderjährigen aufnehmen und ist selbst dafür verantwortlich, dass die elektronische Fußfessel, die er inzwischen tragen muss, regelmäßig aufgeladen wird. Gegen beide Weisungen verstößt er mehrfach. Und gegen einige andere auch: Er stiehlt, er beleidigt, er schlägt zu. Und immer wieder sucht er den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen.

Schutz vor Sexualstraftätern Verhaltenstipps für den Schulweg

Der Fall des entführten Schulkindes aus Edenkoben hat viele Familien verunsichert. Das können Eltern und Kinder tun, um sich auf dem Schulweg sicher zu verhalten.

Schuldfähig oder nicht?

In Frankenthal, bei seiner bislang letzten Verurteilung, lässt das Gericht einen psychiatrischen Gutachter kommen. Er soll klären, inwieweit der Angeklagte für seine Taten verantwortlich gemacht werden kann. Voll schuldfähig, lautet die Antwort.

Das Gericht verurteilt ihn schlussendlich zu drei Jahren und acht Monaten, auch mit Hinblick auf die "Unbelehrbarkeit des Angeklagten". Ein Satz bleibt besonders im Gedächtnis: "Der Angeklagte hat gezeigt, dass er nicht bereit ist, sich an die Mindestanforderungen eines sozialen Zusammenlebens anzupassen."

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