Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts (OVG) bestätigte dem SWR, dass die Richter der Berufung der Förderschullehrerin eine Absage erteilen werden. Wie sie ihr Urteil begründen, dazu soll erst in einigen Tagen eine ausführliche schriftliche Erklärung vorliegen.
Lehrerin hatte Ergebnis des OVG-Verfahrens zuerst publik gemacht
Laut Sprecher hatte das Gericht das Ergebnis des Verfahrens bisher nur den Prozessbeteiligten mitgeteilt. Diese eigentlich interne Information hatte die Lehrerin, die in Landau unterrichtet hatte, offenbar an ein Nachrichtenportal weitergegeben. Dieses stellt die Frau als "Streiterin für diejenigen, die ihre Stimme verloren haben" dar und als Opfer einer "politisch motivierten Rechtsprechung und Gesinnungsjustiz".
Berufungsverfahren vor dem OVG Koblenz Landau: Bleibt Lehrerin trotz rechtsextremistischer Posts Beamtin?
Eine Lehrerin aus Landau hat sich in einer Berufungsverhandlung gegen eine Disziplinarmaßnahme gewehrt: Sie wurde aus dem Beamtendienst entfernt. Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus.
Verhandlung vor dem OVG: Mitschnitte der Beamtin angehört
In der Berufungsverhandlung vor dem OVG Anfang Juni wurden Mitschnitte mehrerer Reden der Lehrerin gezeigt, die sie auf Demonstrationen in Kandel (Kreis Germersheim), Solingen, Berlin und Landau gehalten hatte. Darin hatte die Frau unter anderem geflüchtete Menschen als potentielle Straftäter dargestellt, der damaligen Regierung eine "Herrschaft des Unrechts" vorgeworfen und sie mit dem Nazi-Regime unter Adolf Hitler verglichen.
Das Verwaltungsgericht Trier hatte in erster Instanz im Sommer 2023 entschieden, die Förderschullehrerin aus dem Schul- und Beamtendienst zu entfernen, weil sie sich seit März 2018 bei mehreren Demonstrationen und im Internet fremdenfeindlich und rechtsextremistisch geäußert haben soll.