Lehrerin aus Landau verliert wegen rechtsextremer Äußerungen ihren Beamtenstatus. Das hat das Oberverwaltunsgericht Koblenz entschieden.

Nach Berufungsverfahren vor dem OVG Koblenz

Bleibt Lehrerin aus Landau trotz rechtsextremistischer Posts Beamtin?

Stand

Eine Lehrerin aus Landau hat sich in einer Berufungsverhandlung gegen eine Disziplinarmaßnahme gewehrt: Sie wurde aus dem Beamtendienst entfernt. Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus.

Vor dem Gerichtsgebäude hatte sich vor Verhandlungsbeginn bereits eine Mahnwache versammelt, die für die Lehrerin demonstrierte. Sie bestand aus fünf Personen mit Schildern und Deutschlandfahne, die gegen die Entfernung der Frau aus dem Beamtendienst protestierte.  

  

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Verbale Attacken gegen Geflüchtete, Politiker und Presse

In der Verhandlung wurden Mitschnitte mehrerer Reden der Lehrerin gezeigt, die diese auf Demonstrationen in Kandel, Solingen, Berlin und Landau gehalten hatte. Darin hatte sie unter anderem geflüchtete Menschen als potentielle Straftäter dargestellt. Einem Kommunalpolitiker unterstellte sie eine Mitschuld am Tod einer Jugendlichen. Die 15-Jährige war 2018 von ihrem Ex-Freund, einem afghanischen Flüchtling, in einem Drogeriemarkt in Kandel ermordet worden.

Auch über andere Politiker sowie Pressevertreter, linke Aktivisten und zivilgesellschaftliche Akteure äußerte sich die Lehrerin in ihren Reden negativ. Der damaligen Regierung warf sie eine "Herrschaft des Unrechts" vor und verglich sie mit dem Nazi-Regime unter Adolf Hitler.

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Anwalt der Lehrerin fordert Erhalt des Beamtendienstes

Der Anwalt der ehemaligen Beamtin räumte ein, dass seine Mandantin das Mäßigungsgebot nicht in jedem Fall eingehalten habe. Die Entfernung aus dem Beamtendienst hielt er jedoch für eine unangemessen hohe Strafe und sprach sich daher dafür aus, das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier aufzuheben. Es hatte vor knapp einem Jahr entschieden, dass die ehemalige Förderschullehrerin aus Landau aus dem Schuldienst entfernt und ihren Beamtenstatus verlieren soll.

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Die Vertreterin der ADD verteidigte den Standpunkt der Behörde, dass die Lehrerin mit ihren Äußerungen auf Demonstrationen und in den sozialen Netzwerken gegen ihre Dienstpflichten verstoßen habe. Sie bezeichnete es als "perfide", dass die Lehrerin sich in ihren Reden als Schützerin der Grundrechte dargestellt habe, während sie gleichzeitig davon sprach, dass Deutschland ein Unrechtsstaat sei.  

Entscheidung des Gerichts wird wohl noch dauern

Der Vorsitzende Richter erklärte, es handele sich hierbei um eine schwierige Entscheidung. Denn das Gericht müsse die Grundpflichten des Berufsbeamtentums und das Recht auf Meinungsfreiheit gegeneinander abwägen. Daher werde die Entscheidung des Gerichts noch etwas länger auf sich warten lassen. 

 

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