Berufung vor dem OVG Koblenz

Trotz rechtsextremistischer Posts: Lehrerin aus Landau will Beamtin bleiben

Stand

Eine Lehrerin aus Landau, die als "Stimme von Kandel" bekannt geworden ist und ihren Beamtenstatus wegen rechtsextremer Äußerungen verlieren soll, wehrt sich am Mittwoch in einem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht dagegen.

Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Trier vor knapp einem Jahr entschieden, dass die ehemalige Förderschullehrerin aus Landau aus dem Schuldienst entfernt und ihren Beamtenstatus verlieren soll. Der Grund: Sie soll sich auf Demonstrationen unter anderem in Kandel und in den sozialen Medien rechtsextrem und rassistisch geäußert haben.

Lehrerin soll mit rechten Parolen Schulfrieden gestört haben

Das Gericht zitierte damals einige Äußerungen der Frau, darunter die Aussagen: "Unsere Politiker prügeln unser Recht auf Meinungsfreiheit mit Nazikeulen und Hasshetze nieder" und "Wir wollen keine fremden Massen Männer hier." Die Lehrerin hat nach Auffassung des VG gegen ihre Pflicht zur politischen Mäßigung verstoßen und den Schulfrieden gestört.

Die Frau aus der Pfalz legte gegen das Urteil Berufung ein, über die das OVG nun entscheiden wird. Sie argumentiert, sie habe ihre privaten politischen Ansichten nur in ihrer Freizeit geäußert. Zudem werde mit dem Urteil ihre Meinungsfreiheit beschnitten.

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Die Schulbehörde des Landes, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, hatte bereits 2020 ein Disziplinarverfahren gegen die Lehrerin eingeleitet. Damit reagierte die Behörde auf die Proteste von Eltern, die verhindern wollten, dass eine Lehrerin mit einer rechtsextremistischen Gesinnung ihre Kinder unterrichtet.

Zunächst zog die ADD die Frau von der Landauer Schule ab und beschäftigte sie außerhalb des Schuldiensts - nach eigenen Angaben, um den Schulfrieden zu wahren.

Schulaufsicht hatte 1.000 Dateien ausgewertet

Die ADD hatte nach eigenen Angaben rund 1.000 Dateien ausgewertet, bevor sie zu dem Schluss kam, gegen die Frau eine Disziplinarklage einzureichen, um sie aus dem Schuldienst zu entfernen - ein damals einmaliger Vorgang in Rheinland-Pfalz.

Das Verwaltungsgericht Trier kam vor einem Jahr unter anderem zu dem Schluss, dass die politische Aktivität der Beamtin gegen die Corona- und die Flüchtlingspolitik bezweifeln lässt, ob sie noch hinter dem Grundgesetz steht. Aufgrund ihrer Hetze gegen Politiker, Staat und Migranten glaube das Gericht nicht, dass die Lehrerin noch in der Lage sei, ihre Schüler im Sinne der gesetzlichen Anforderungen zu unterrichten.

Sollte das OVG Koblenz die Berufung zurückweisen und das Trier Urteil rechtskräftig werden, würde die Lehrerin ihren Beamtenstatus verlieren und damit auch ihre Ansprüche auf Bezüge wie Beihilfe und Pension.

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