Die vorsitzende Richterin las am Mittwoch aus einem toxikologischen Gutachten vor, das nach der Tat in Auftrag gegeben worden war. Das Ergebnis: Außer einem Medikament, das er wegen einer Prostata-Erkrankung eingenommen hatte, waren im Blut des vorbestraften Sexualstraftäters keine Substanzen zu finden.
Lüge vor dem Landgericht Landau entlarvt
Der 62-Jährige hatte also keine Drogen im Blut und war nüchtern - ganz anders als er selbst am ersten Prozesstag behauptet hatte. Er habe in der Zeit vor der Tat Haschisch konsumiert und Anti-Depressiva eingenommen, sagte der Angeklagte da und beteuerte: "Ich war nicht mehr Herr meiner Sinne."
Zeugen: Angeklagter gefährlich und manipulativ
Am Mittwoch sagte auch der Bewährungshelfer aus, der den Angeklagten nach seiner letzten Haftentlassung Mitte Juli begleiten sollte. Er berichtete, dass der 62-Jährige mehrere vereinbarte Termine platzen ließ. Nur einmal hätte er ihn persönlich gesprochen. Da habe der Angeklagte unter anderem davon berichtet, dass er nach seiner Haftentlassung bedroht worden sei.
Außerdem sei es um die Weigerung des 62-Jährigen gegangen, eine elektronische Fußfessel zu tragen, so der Bewährungshelfer. Der Angeklagte habe damals zu ihm gesagt: "Wenn ich die Fußfessel wirklich anlegen muss, ziehe ich nach Rumänien." Der Zeuge berichtete auch von einem Treffen mit Vertretern von Polizei, Justizvollzugsanstalt und Bewährungshilfe. Damals habe man darauf hingewiesen, dass der Mann als gefährlich und manipulativ eingeschätzt wird.
Wohnte 62-Jähriger am Tatort in verlassener Fabrik?
Das Landgericht Landau sah sich am Mittwoch auch Fotos von der alten und verlassenen Fabrik im Kreis Bad Dürkheim an, in dem der Mann das Mädchen sexuell missbraucht haben soll. Die Fotos zeigten Details vom Gelände und auch von den Räumen, darunter Decken, Lebensmittel und einen Gaskocher. Also Gegenstände, die daraufhin deuten, dass der Angeklagte in dem heruntergekommenen Gebäude zeitweise gelebt haben könnte.