Laut seiner Verteidigerin gesteht der Angeklagte, ein zehnjähriges Mädchen entführt und sexuell missbraucht zu haben. "Es wird nichts bestritten", sagte sie am Freitag zu Beginn des Prozesses am Landgericht Landau. Weitere Fragen rund um den sexuellen Missbrauch werde er im Verlauf des Prozesses nicht beantworten, erklärt die Verteidigerin. Der Mann - ein bereits verurteilter Sexualstraftäter - bedaure die Tat heute.
Zur Tat ist bekannt, dass der Angeklagte im September ein zehnjähriges Mädchen in Edenkoben auf dem Weg zur Schule entführt haben soll. In einem leerstehenden Fabrikgebäude in Lindenberg im Landkreis Bad Dürkheim soll er es dann sexuell missbraucht haben. Auf dem Rückweg nach Edenkoben haben Polizisten den Mann entdeckt. Die Polizei hatte den Mann wegen vorheriger Straftaten bereits seit Wochen beobachtet. Sein Wagen war einer Zivilpolizistin aufgefallen. Nach 30 Kilometern Verfolgungsjagd wurde der Mann festgenommen und das Mädchen befreit.
Mutmaßlicher Sexualstraftäter steht vor Gericht Das müssen Sie zum Prozess im Missbrauchsfall Edenkoben wissen
In Landau startet am Freitag vor dem Landgericht der Prozess gegen den Mann, der im September ein zehnjähriges Mädchen auf dem Schulweg entführt und sexuell missbraucht haben soll.
Am ersten Prozesstag hat sich der 62-Jährige aus Neustadt zu seinem Lebenslauf geäußert. In Handschellen war er in den Sitzungssaal 309 geführt worden. In
einen grauen Parka gehüllt, darunter ein rosafarbener Jogginganzug, verdeckte der untersetzte Mann sein Gesicht mit einer Papiermappe vor Fotografen.
Er habe eine schwierige Kindheit und Jugend gehabt, berichtete er. Zuletzt habe er unter Depressionen und Schlafproblemen gelitten. Deswegen habe er jeden Tag Drogen konsumiert. Die hätten seinen Kopf ganz kaputt gemacht. In seinen Erklärungen verlor er sich immer wieder in Details.
Zuvor hatte das Gericht entschieden, dass Teile des Prozesses ohne Öffentlichkeit im Saal stattfinden werden. So soll das zehnjährige Opfer geschützt werden, begründet das Gericht die Entscheidung. Die Einzelheiten des mutmaßlichen Missbrauchs sollen nicht bekannt werden. Ob das Mädchen selbst aussagen muss, ist laut dem Anwalt der Nebenklage noch unklar. Noch sei sie aber nicht auf der Zeugenliste.
Großes Interesse am Prozess
Die Tat hat im September viel Aufmerksamkeit erregt. Entsprechend groß ist auch das Interesse am Prozess. Lange vor Prozessbeginn kamen Menschen zum Gericht, um einen der wenigen Zuschauerplätze zu bekommen. "Mir ist das damals sehr nahe gegangen", sagt Mareike Döring aus Edenkoben. "Ich bin selbst Mama. Ich hoffe, dass der Mann nicht mehr aus dem Gefängnis herauskommt." Sie hatte nach der Tat Demonstrationen gegen sexuellen Missbrauch organisiert und eine Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Angeklagten gefordert. Im Prozess stellte sich der Angeklagte nun als Opfer dar. Nach den Protesten und Warnungen im Internet sei er gejagt worden, sagte er vor Gericht.
Angeklagter wurde bereits mehrfach verurteilt
Es ist nicht der erste Prozess gegen den Mann aus Neustadt an der Weinstraße. Nach Diebstahl, Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung hat er in den 1990er Jahren ein 12-jähriges Mädchen vergewaltigt. Dafür saß er fünf Jahre im Gefängnis. Später hat er sich an einer 15-Jährigen vergangen und kam wieder hinter Gitter. Er ist unter Auflagen freigekommen, hat aber mehrfach dagegen verstoßen. Zum Beispiel durfte er keine Kinder ansprechen. Er kam wieder ins Gefängnis und wurde vergangenen Juli entlassen. Er hätte eine elektronische Fußfessel tragen müssen, hat das aber verweigert. Nach dem damals geltenden Gesetz konnte er nicht dazu gezwungen werden.
Seine kriminelle Karriere begann 1979 Missbrauch in Edenkoben: So oft stand der mutmaßliche Täter schon vor Gericht
Wer macht so etwas? Das ist eine der Fragen, die um den Missbrauchsfall von Edenkoben (Kreis Südliche Weinstraße) kreisen. Dem SWR liegt das letzte Urteil gegen den Beschuldigten vor. Es taucht tief in die Vergangenheit des mutmaßlichen Täters ein.
Um das Mädchen zu schützen, findet der Prozess zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zwölf Verhandlungstage sind angesetzt. Am 11.03. wird die Verhandlung fortgesetzt. Das Urteil könnte im April fallen.