Landgericht Frankenthal: Prozess um Frauenmord

Frankenthal: Lebenslange Haft für Mord an Ex-Lebensgefährtin

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Panja Schollbach
Panja Schollbach arbeitet als Redakteurin im SWR-Studio Mannheim-Ludwigshafen
Reporter/in
Thilo Eickhoff
Porträt Thilo Eickhoff

Das Landgericht Frankenthal hat einen Mann wegen Mordes an seiner Ex-Lebensgefährtin und Mutter seiner Kinder zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

"Sicher ist: Er wollte die Mutter seiner Kinder töten, auf das Motiv kommt es da dann gar nicht an", sagte die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Frankenthal in ihrer Urteilsbegründung am Dienstag. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 33-Jährige seine ehemalige Lebensgefährtin mit einem Küchenmesser in deren Wohnung in Frankenthal tötete. Die Richter folgten damit am Dienstag dem Antrag und der Begründung der Staatsanwaltschaft.

Fast 30 Messerstiche

Fast 30 Mal hatte der Angeklagte auf die schlafende Frau eingestochen. Als Motiv vermutete die Staatsanwaltschaft zunächst, dass der Mann alleine das Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Kinder - im Alter von vier und einem Jahr - haben wollte und die Frau deswegen getötet hat. Das Paar, das aus Eritrea stammt, lebte seit vergangenem Herbst getrennt.

Prozess in Frankenthal: Frau war arglos

Mitten in der Nacht hatte der Mann am 8. März 2024 die Wohnung seiner Ex-Partnerin aufgesucht. Sie ließ ihn ein, er legte sich mit der vierjährigen Tochter im Wohnzimmer auf die Couch. Sie ging ins Schlafzimmer und legte sich mit dem einjährigen Jungen zusammen ins Bett. "Sie hat ihn eingelassen, sie fühlte sich sicher, rechnete nicht, angegriffen zu werden. Er schlich sich rein, und ging auf die Frau los", so die Vorsitzende Richterin. Der Mann griff seine Ex-Lebensgefährtin mit dem Messer an und verließ nach der Tat die Wohnung. Er ließ sie und die Kinder zurück.

Polizist trug kleine Tochter aus Wohnung

Das sei besonders tragisch, sagte die Richterin, dass die Tat in Anwesenheit der Kinder ausgeübt wurde. Welche Folgen das haben wird, sei nicht absehbar. Dass die vierjährige Tochter ihre tote Mutter im Wohnungsflur nicht sehen musste, sei dem Polizisten zu verdanken, der ihr einen Pullover über den Kopf gezogen habe, als er das Mädchen rausgetragen habe.

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Angeklagter will aus Notwehr gehandelt haben

Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, seine Ex-Lebensgefährtin habe ihn mit dem Messer wütend angegriffen und er habe sich gewehrt. Diese Schilderung war laut Staatsanwaltschaft nicht nur in sich widersprüchlich und wenig realistisch - etwa wegen der Laufwege und aufgrund des Kampfgeschehens, wie der Angeklagte es beschreibt - sondern wird auch durch durch ein Gutachten widerlegt. Laut Vorsitzender Richterin sprechen insbesondere die Blutspuren gegen die Behauptungen des Angeklagten. Dieser habe unter anderem behauptet, das Messer sei nie im Schlafzimmer gewesen. Allerdings waren dort Blutspuren gefunden worden.

In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes aus Heimtücke gefordert. Besonders schwer wiege, dass er die Tat begangen habe, als die Kinder in der Wohnung waren. Er habe dem Sohn und der Tochter beide Eltern genommen.

Verteidiger plädiert auf Totschlag

Der Anwalt des Mannes hatte am Dienstag dafür plädiert, seinen Mandanten allenfalls wegen Totschlags zu verurteilen. Die Tatversion des Angeklagten sei nicht in Betracht gezogen worden, kritisierte er. Der Angeklagte habe die Trennung akzeptiert, er habe sie sogar - entsprechend der rechtlichen Lage in seinem Heimatland - auch formal regeln wollen, dafür gebe es Zeugen. Das Ex-Paar sei beim gemeinsamen Bummel durch die Stadt gesehen worden, der Geburtstag eines Kindes sei gemeinsam gefeiert worden, "die Situation war fein". Nach Meinung des Verteidigers gab es keinen nachvollziehbaren Grund dafür, dass der Angeklagte seine Frau habe töten wollen.

Angeklagter besuchte Kinder regelmäßig

Das Jugendamt erlaubte dem Mann, dass er die Kinder regelmäßig besuchen konnte. Er habe außerdem alle drei Wochen bei seiner 24-jährigen Ex-Lebensgefährtin und den Kindern übernachtet, hieß es.

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