Urteil am Amtsgericht

Mutter abgezockt - Tochter bringt Telefonbetrüger in Mainz vor Gericht

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Autor/in
Sabine Steinbrecher
Sabine Steinbrecher ist Reporterin im SWR Studio Mainz
Ilona Hartmann
SWR-Autorin Ilona Hartmann

Er war kurz davor, mit gestohlenen 30.000 Euro abzuhauen. Doch die Tochter des Opfers machte ihm einen Strich durch die Rechnung. Jetzt hat das Mainzer Amtsgericht den Betrüger zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Die Seniorin aus Worms war laut Anklage einem typischen Enkeltrick aufgesessen. Am Telefon hatten Betrüger sie so unter Druck gesetzt, dass sie bereit war, ihnen 30.000 Euro zu übergeben, außerdem Goldmünzen und Schmuck.

Mit Lügengeschichten Druck aufgebaut

Eine Komplizin des jetzt verurteilten Mannes hatte demnach bei der Seniorin angerufen und behauptet, ihre Enkeltochter habe einen Unfall verursacht und müsse ins Gefängnis. Es sei denn, es werde eine Art Kaution bezahlt. Ein Polizist werde kommen und das Geld abholen.

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Tochter versuchte noch, die Mutter zu warnen

Die Frau rief daraufhin ihre Tochter an. Die sagte ihrer Mutter, sie solle niemandem Geld geben, sie werde vorbeikommen. Doch dann klingelte tatsächlich ein vermeintlicher Polizist an der Tür der Seniorin: der jetzt Verurteilte. Trotz der Warnungen ihrer Tochter händigte die Frau dem Mann 30.000 Euro und Schmuckstücke aus.

Betrüger konnte trotzdem in Mainz festgenommen werden

In dem Moment, als der 25-Jährige mit dem Geld davonfuhr, kam die Tochter bei ihrer Mutter an. Sie konnte sich das Nummernschild merken und die Polizei informieren.

Die Beamten fanden das Fahrzeug in Mainz-Kastel und nahmen den Fahrer fest. Im Auto fanden die Polizisten auch die geklauten 30.000 Euro. Seit seiner Festnahme hatte der Mann fünf Monate in Untersuchungshaft gesessen.

Angeklagter gibt Namen eines Mittelmanns preis

Beim Prozess vor dem Mainzer Amtsgericht gab der Angeklagte alles zu. Außerdem nannte er einen Mittelsmann, der nun von der Justiz weiterverfolgt werden kann. Die Richterin sagte, dies habe sich zugunsten des Angeklagten bei der Höhe der Strafe ausgewirkt. 

Er wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

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