Diesmal der Flughafen Frankfurt! Am Mittwoch hatte die "Letzte Generation" schon den Flughafen Köln/Bonn blockiert. Gestern wie heute hatten Aktivisten in den frühen Morgenstunden mit einer Zange den Zaun zum Flugfeld durchtrennt. Sieben von ihnen hatten es in Frankfurt auf eine Rollbahn geschafft und sich dort festgeklebt, wie die Bundespolizei in Frankfurt mitteilte. Einer sei zuvor im Zaun hängengeblieben und festgenommen worden.
Nach Angaben der Polizei sind inzwischen alle Aktivisten von der Rollbahn gelöst und der Flugverkehr läuft langsam an. Am Donnerstagmorgen seien bislang rund 140 Flüge annulliert worden, so der Flughafen-Betreiber Fraport. Auch für den Rest des Tages sei mit Verzögerungen im Betriebsablauf zu rechnen. "Fluggäste werden gebeten, vor Anreise an den Flughafen ihren Flugstatus auf den Internetseiten der Fluggesellschaften zu prüfen", so die Fraport in einer Mitteilung.
"Letzte Generation" fordert internationalen Vertrag zum Ausstieg aus Öl, Gas und Kohle
Die "Letzte Generation" zeigt im Internetdienst X Fotos von der Protestaktion und schreibt: "Die weitere Förderung und Verbrennung von Öl, Gas und Kohle ist eine Bedrohung unserer Existenz. Wir haben uns international zusammengeschlossen: Raus aus den Fossilen bis 2030!" Die Protestaktionen seien mit Aktivisten in anderen Ländern abgestimmt, um zu erreichen, dass ein internationaler Vertrag zum Ausstieg aus Öl, Kohle und Gas erreicht wird.
Diese Rechte haben Passagiere bei Protest-Blockaden
Grundsätzlich ist es so, wenn ein Flug drei Stunden später ankommt als geplant, dann hat man Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Allerdings nur, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung oder den Ausfall verantwortlich ist. Ansonsten kann sie sich auf außergewöhnliche Umstände berufen, wie etwa bei Unwettern. Und deshalb gehen Fluggastrechte-Portale wie airhelp oder flightright davon aus, dass es auch als außergewöhnlicher Umstand gilt, wenn Aktivisten das Rollfeld blockieren.
Fluglinie muss für Essen und Trinken, sowie Übernachtung sorgen
Dennoch stehen Passagiere in solchen Situationen nicht völlig rechtlos da. Die Fluggesellschaft muss für einen Ersatzflug und für die Wartezeit für Essen und Trinken sorgen. Wenn der Flug erst am nächsten Tag startet, muss die Fluggesellschaft auch die Kosten für eine Übernachtung übernehmen. Will der Reisende den Flug dann gar nicht mehr antreten, muss ihm auch das Geld für das Ticket erstattet werden.