Freispruch - so lautete am Mittwochnachmittag das Urteil gegen den Rentner aus Mainz. Er hatte sich im Dezember 2022 mit sechs weiteren Aktivisten auf die Alicenbrücke am Mainzer Hauptbahnhof gesetzt und so den Verkehr blockiert. Fünf der Aktivisten hatten sich bei der Aktion damals auf der Straße festgeklebt, der 71-Jährige jedoch nicht, um im Notfall einen Rettungsweg freimachen zu können. Knapp eine Stunde dauerte es damals, ehe die Blockade von der Polizei aufgelöst werden konnte.
Verhalten des Klimaaktivisten war nicht "verwerflich"
Die Richterin konnte dennoch keine "Nötigung" in der Aktion des 71-Jährigen erkennen. In ihrer Urteilsbegründung machte sie deutlich, dass dafür der juristische Tatbestand "der Verwerflichkeit" fehle. Die Auswirkungen der Blockade seien sozial noch erträglich geblieben. Zwar hätten die Leute mit ihren Autos bis zu einer Stunde im Stau gestanden, seien aber relativ schnell umgeleitet worden.
Außerdem sei der Angeklagte nicht festgeklebt und absolut friedlich gewesen, als er weggetragen wurde, hieß es weiter in der Urteilsbgründung.
Aktiver Widerstand Finanzierung, Ziele, Hintergründe: Das ist die "Letzte Generation"
Die "Letzte Generation" tritt vor allem mit Straßenblockaden in Erscheinung. Welche Ziele verfolgt die Gruppe, wie finanziert sie sich? Antworten und Hintergründe:
Staatsanwaltschaft sah Blockade-Aktion als nicht gerechtfertigt
Für die Aktion hatte der 71-Jährige ursprünglich einen Strafbefehl über 900 Euro wegen Nötigung erhalten. Dagegen hatte er jedoch Einspruch eingelegt, sodass es zum Prozess kam. Dabei ging es dem Rentner laut Anwalt auch darum, die Aktion rechtlich einzuordnen. Der 71-Jährige ist der Meinung, der Protest sei "zur Abwendung eines Notstandes" (der Klimakrise) gewesen und deshalb gerechtfertigt.
Die Staatsanwaltschaft hatte während der Verhandlung argumentiert, dass das Stoppen von Autofahrern den Klimawandel nicht aufhalten könne.
Zweiter Prozess gegen Klimaktivisten in Mainz
Es war der zweite Prozess gegen einen Klimaaktivisten der "Letzen Generation" am Mainzer Amtsgericht. Anfang Februar wurde der Aktivist Raúl Semmler wegen einer ähnlichen Aktion allerdings wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt.
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