Das Mainzer Amtsgericht verurteilte den 39-Jährigen am Donnerstag wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 1.700 Euro. In die Strafe floss eine Geldstrafe vom Amtsgericht Erding mit ein. Bei seinem Urteil wertete das Mainzer Amtsgericht strafmildernd, dass Semmler im Prozess nichts abgestritten hatte. Der Klimaaktivist nutzte die Verhandlung, um die Ziele der „Letzten Generation“ darzulegen und versuchte vergeblich mit mehreren Anträgen die Auseinandersetzung über die Klimakrise zum Thema zu machen.
Semmler sagte nach der Verhandlung, er habe mit dem Urteil gerechnet. Er kündigte an, sich weiter an "ungehorsamen" Versammlungen zu beteiligten. Weitere Klebeaktionen werde es vorerst aber nicht geben, so Semmler.
Semmler hatte sich am 9. Januar 2023 zusammen mit sechs anderen Aktivisten auf die Alicenbrücke, eine große Straße in der Nähe des Mainzer Hauptbahnhofs, gesetzt und diese so blockiert. Die Aktivisten hatten damals Banner unter anderem mit der Aufschrift "Lützerath lebt" hochgehalten. Damit hatten sie gegen den Braunkohleabbau in dem nordrhein-westfälischen Ort Lützerath demonstriert.
Lange Staus in Mainz - Klimaaktivist wegen Nötigung verurteilt
Weil die Autofahrer durch diese Aktion zum Anhalten gezwungen wurden und es lange Staus gab, wurde Semmler wegen Nötigung verurteilt. Ursprünglich sollte er wegen dieses Protests eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro zahlen. Gegen diesen Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt. Deshalb kam es zu dem Prozess am Mainzer Amtsgericht.
Semmler entschuldigt sich vor Gericht
Zum Prozessauftakt am 18. Januar hatte sich der Klimaaktivist bei allen Beteiligten entschuldigt, die durch seine Protestaktion behindert wurden. Ausgesagt hatte unter anderen ein Zeuge, der einen Arzttermin an der Universitätsmedizin verpasst hatte. Eine weitere Zeugin versäumte die Vorlesung an der Uni.
Mehrfach Aktionen der "Letzten Generation" in Mainz
Die Klimaaktivisten der "Letzten Generation" hatten sich im vergangenen Jahr mehrmals an verschiedenen Orten in Mainz auf der Straße festgeklebt, zum Beispiel auf der Abfahrt von der Theodor-Heuss-Brücke oder auf der Saarstraße.