Der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler erklärt, warum das Gutachten zur Flutkatastrophe im Ahrtal keine eindeutigen Hinweise für strafrechtlicher Ermittlungen bringt.
Der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler erklärt, warum das Gutachten zur Flutkatastrophe im Ahrtal keine eindeutigen Hinweise für strafrechtlicher Ermittlungen bringt.