Kein offizielles Verkehrszeichen

Fahrrad-Piktogramme auf den Straßen von Koblenz sollen weg

Stand
Autor/in
Christian Giese-Kessler
Portraitfoto von Reporter Christian Giese-Kessler aus dem SWR-Studio Koblenz in Rheinland-Pfalz.

Der Landesbetrieb Mobilität hat die Stadt Koblenz aufgefordert, die Abbildungen von Fahrrädern auf einigen Straßen zu entfernen. Der Grund: Sie könnten Autofahrer verwirren.

Schon seit fünf Jahren sind die Piktogramme auf manchen Koblenzer Straßen zu sehen. Sie sind Teil eines Forschungsprojekts der Universitäten Dresden und Wuppertal. Die Forschenden wollen überprüfen, ob die Piktogramme es für Radfahrer im Straßenverkehr sicherer machen. Sie sollen Autofahrer daran erinnern, dass an den Stellen in der Innenstadt immer mit Radfahrern zu rechnen ist, weil es dort keine Radwege gibt. Jetzt ist diese Studie beendet und der Landesbetrieb Mobilität (LBM) möchte sie weghaben.

Piktogramme sind nicht Teil der Straßenverkehrsordnung

Den LBM stört daran vor allem, dass die Piktogramme keine echten Verkehrsbeschilderungen sind, da sie keinen Eintrag in der Straßenverkehrsordnung haben. Autofahrer könnten Sie irrtümlich für echte Verkehrszeichen halten, so ein Sprecher.

So könnten die Fahrradfahrer denken, dass sie selbst gerade auf einem Radweg fahren. Die Verwirrung könne aber noch weiter gehen: Autofahrer könnten im Umkehrschluss glauben, dass überall dort, wo es keine Piktogramme gibt, auch keine Radfahrer unterwegs sein können.

Eine SWR-Stichprobe unter Autofahrern hat allerdings ergeben, dass sich Autofahrer von den Piktogrammen weder gestört, noch verwirrt fühlen.

Fahrradbeauftragter von Koblenz hätte die Piktogramme gerne behalten

Dies gelte vor allem deswegen, weil die Piktogramme schon seit fast fünf Jahren auf Koblenzer Straßen zu sehen sind. Der Fahrradbeauftragte der Stadt Koblenz, Tobias Weiß-Bollin, bedauert die Entscheidung des LBM deswegen auch. "Wir sehen, dass in anderen Bundesländern Sonderregelungen getroffen werden zu dem Thema. Und das war so ein bisschen unser Wunsch gewesen."

Der LBM kontert, dass nur der Bund die Befugnis hat, die Straßenverkehrsordnung zu ändern. Dies sei aber nicht geschehen, deswegen bleibe dem Landesbetrieb keine andere Wahl, als an der Entscheidung festzuhalten.

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