Laut Anklage wird dem Mann vorgeworfen, im September 2024 in den frühen Morgenstunden mit einer Machete bewaffnet in die Polizeiinspektion Linz eingedrungen zu sein, um die Polizisten zu töten.Die Machete soll eine 47 Zentimeter lange Klinge gehabt haben.
Der Angeschuldigte soll nach Betreten der Dienststelle drei Mal "Allahu Akhbar“ gerufen haben. Dann soll er unvermittelt damit begonnen haben, auf die Glasscheibe einzuschlagen, die den Eingangsbereich von dem Wachraum trennt, heißt es in der Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. In dem Wachraum habe sich ein Polizist aufgehalten.
Information des Innenministers RLP Angriff auf Polizei in Linz: Beschuldigter hielt sich legal in Deutschland auf
Der rheinland-pfälzische Innenminister hat weitere Einzelheiten zu dem Mann bekannt gegeben, der versucht hatte, mit einer Machete in eine Polizeistation in Linz einzudringen.
Weiter heißt es, der Beschuldigte habe etwa 50-mal auf die Glasscheibe eingeschlagen. Aber es sei ihm nicht gelungen, die Scheibe zu durchbrechen und zu dem Polizisten zu gelangen. Dieser habe die Türen der Sicherheitsschleuse verriegelt. Daraufhin habe der Angeklagte auch auf die Außentüre geschlagen.
Vorfall endete mit SEK-Einsatz an der Polizei Linz
Ferner soll der Angeschuldigte angekündigt haben, die zwischenzeitlich vor dem Eingangsbereich der Dienststelle eingetroffenen Polizeikräfte zu töten und selbst zu sterben. Den Einsatzkräften sei es aber gelungen, ihn mithilfe eines Tasers zu überwältigen.
Angeklagter soll sich vor Macheten-Angriff radikalisiert haben
Die Generalstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeschuldigte sich spätestens seit Anfang des Jahres über das Internet islamistisch radikalisiert und begonnen hatte, mit der Ideologie der terroristischen Vereinigung im Ausland "Islamischer Staat“ (IS) zu sympathisieren.
Sie wirft ihm in der Anklageschrift vor, die Tötung der Polizeibeamten beabsichtigt zu haben. Diese stünden für eine Gesellschaftsordnung, die nicht den aus Sicht des Angeklagten maßgeblichen religiösen und weltpolitischen Vorstellungen entspreche. Und die ein von ihm abgelehntes politisches Vorgehen repräsentierten. Hierdurch sieht die Generalstaatsanwaltschaft das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erfüllt an.
Großer Schaden am Polizei-Gebäude in Linz
Nach Angaben der Behörde gibt es keine Hinweise, dass der Angeklagte zusätzlich noch Kontakt zu dritten Personen hatte, die dem IS zuzurechnen wären.
An dem Polizei-Gebäude in Linz soll bei dem Vorfall ein Schaden von etwa 70.000 Euro entstanden sein. Der 29-jährige Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft.