15 Bauarbeiter illegal beschäftigt

Glasfaserausbau: Zoll deckt Schwarzarbeit in Pirmasens und Kaiserslautern auf

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In vielen Orten in der Westpfalz wird gerade Glasfaser für Highspeed-Internet verlegt. Nicht immer geht es dabei mit rechten Dingen zu, wie das Hauptzollamt in Saarbrücken mitteilt.

Erst vor wenigen Wochen wurde in einigen Straßen in Dahn gebuddelt, gefräst und Glasfaser verlegt. In Mölschbach, einem Stadtteil von Kaiserslautern, sollen die Bauarbeiten für Glasfaser demnächst beginnen. Auch, wenn noch behäbig, immer mehr Haushalte haben die Möglichkeit, Highspeed-Internet zu nutzen. Aber nicht alle Bauarbeiter, die die Kabel verlegen, sind legal beschäftigt.

Zoll überprüft 60 Arbeiter im Wester der Pfalz

Am Montag hat die Abteilung "Schwarzarbeit" des Zolls in Kaiserslautern 60 Glasfaser-Bauarbeiter kontrolliert. 15 davon seien illegal beschäftigt gewesen, erklärt Pressesprecherin Nicole Hübner. "Das heißt konkret, dass die Arbeiter weder einen Aufenthaltstitel, noch eine Arbeitserlaubnis für Deutschland vorweisen konnten", so Hübner.

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Kontrollen im Raum Pirmasens, Kirchheimbolanden und Kaiserslautern

Wo genau und bei welchen Firmen die Kontrollen stattgefunden haben, hat das Zollamt nicht mitgeteilt. Die Überprüfungen wären aber im Raum Pirmasens, Kaiserslautern und Kirchheimbolanden über die Bühne gegangen. Gegen alle 15 ausländische Arbeiter wurden jetzt Straf- und Bußgeldverfahren eingeleitet. Außerdem haben sich die jeweiligen Ausländerbehörden eingeschaltet. Auch die Arbeitgeber, die die illegalen Beschäftigungsverhätnisse ermöglichten, müssen mit Strafverfahren rechnen. Bei den Arbeitskräften handelt es sich um sogenannte Positivstaater.

Hohe Strafen für Arbeitgeber möglich

Wer als Arbeitgeber Angestellte nicht ordnungsgemäß beschäftigt, muss laut Zoll mit hohen Strafen rechnen. Zum einen steht dann der Vorwurf des Einschleusens im Raum - Strafen bis zu fünf Jahren möglich. Zum anderen drohen ebenfalls fünf Jahre, wenn Angestellte nicht zur Sozialversicherung angemeldet werden und dadurch keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden.

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