Der Verkauf des sogenannten Deutschlandtickets hat Anfang April begonnen. Zuvor hatte der Bundesrat dem Finanzierungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für das 49-Euro-Ticket freigemacht. Ob es bei den 49 Euro bleibt, und wie das Ticket in Zukunft finanziert werden soll, darüber streiten die Länder noch. Einig sind sie sich immerhin darüber, dass es fortgeführt werden soll.
Das gilt bislang für das Deutschlandticket
Mit dem 1. Mai ist die Fahrkarte gültig. Das Ticket soll den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel fördern. Es baut auf den Erfahrungen des beliebten 9-Euro-Tickets aus dem vergangenen Jahr auf. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum neuen Angebot:
- In welchen Verkehrsmitteln gilt das 49-Euro-Ticket?
- In welcher Form wird das Ticket angeboten?
- Was bietet die Deutschlandticket-App?
- Was passiert mit bestehenden Abo-Verträgen?
- Ist das Deutschland-Ticket übertragbar?
- Wie kann ich das Ticket nachweisen ohne Chipkarte oder digitales Ticket?
- Gibt es Mitnahmeregeln für andere Menschen oder Hunde?
- Dürfen Fahrräder kostenlos mitgenommen werden?
- Gibt es Zusatzangebote?
- Wer profitiert wie stark von dem neuen Ticket?
- Welche Auswirkungen hat das 49-Euro-Ticket auf das bestehende Tarifsystem?
- Wie lange bleibt der Preis bei 49 Euro?
- Was passiert bei Verspätungen?
In welchen Verkehrsmitteln gilt das 49-Euro-Ticket?
Das Deutschlandticket gilt seit 1. Mai in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln in Deutschland, also im Bahn-Regionalverkehr, in Bussen, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen. Nicht enthalten sind Fernbusse und Fernzüge wie ICE, EC und IC der Deutschen Bahn oder anderer Anbieter - wie etwa Flixbus und Flixtrain.
Dazu zählen ebenfalls einige Regionalzüge, die von der DB Fernverkehr AG betrieben werden. Solche Linien gibt es beispielsweise in den Regionen Berlin, Bremen, Rostock, Weimar und Siegen. Für die IC-Züge der Gäubahn zwischen Stuttgart und Singen gibt es eine Einigung: Auf dieser Strecke wird das neue Deutschlandticket gelten.
Darüber hinaus gilt das Deutschlandticket nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden, etwa Ausflugsfahrten mit historischen Dampfloks.
Das Ticket gilt immer für einen Kalendermonat und wird im Abonnement angeboten, verlängert sich also automatisch. Man kann das Abo aber bis zum 10. eines Monats jeweils zum Monatsende kündigen.
In welcher Form wird das Ticket angeboten?
Am 3. April hat der Vorverkauf begonnen. Das Ticket gibt es über eine Smartphone-App oder als Chipkarte, übergangsweise auch als Papierticket, das digital kontrollierbar ist.
Da das Ticket im Abonnement monatlich über das Lastschriftverfahren vom Konto abgebucht werden soll, wollen die Deutsche Bahn und der Zahlungsdienstleister Logpay nach Medienberichten eine Bonitätsprüfungen bei der Schufa vornehmen. Mehrere Verkehrsbetriebe haben aber bereits Einzelprüfungen angekündigt, sodass Menschen das Deutschlandticket auch bei einer negativen Schufa-Auskunft erwerben können.
Darüber hinaus haben mehrere Verkehrsbetriebe angekündigt, andere Zahlungsarten als das Lastschriftverfahren anzubieten, etwa PayPal, Direktüberweisungen oder Vorkasse. Informieren Sie sich bei Ihrem Verkehrsverbund über die Möglichkeiten dort.
Deutschlandticket im Vorverkauf Kommentar: Warum das Deutschlandticket nicht die Verkehrswende bringt
Das 49-Euro-Ticket ist eine gute Sache - aber es wird nicht alle Probleme der Verkehrspolitik lösen. Es ist ein Anfang, kommentiert Werner Eckert aus der SWR-Umweltredaktion.
Was bietet die Deutschlandticket-App?
Die App "Dein Deutschlandticket" des Entwicklers Mobility Inside ist ebenfalls seit April in den App Stores für Android und iOs verfügbar. Darin lässt sich ebenfalls das Abo für das Deutschlandticket abschließen und kündigen.
Außerdem bietet die App die Verknüpfung mit Angeboten wie E-Scooter- und Bike-Sharing und künftig den Kauf weiterer Fahrkarten etwa zur Fahrradmitnahme, für lokale Ticketangebote oder für den DB-Fernverkehr. Das Ticket wird auch in der DB-Navigator-App erhältlich sein.
Was passiert mit bestehenden Abo-Verträgen?
Viele Verkehrsunternehmen und -verbünde weisen bereits darauf hin, dass Abo-Verträge mit Laufzeiten über den 1. Mai hinaus auf das 49-Euro-Ticket umgestellt werden können - etwa die Mainzer Mobilität oder die Koblenzer Verkehrsbetriebe. Teils soll dies automatisch geschehen, teils müssen Fahrgäste dafür selbst aktiv werden - und bei ihren Unternehmen anrufen oder sich auf deren Internet-Seiten informieren.
Die Mainzer Mobilität hat ihre Kunden bereits angeschrieben, die eine Monatskarte abonniert haben, um sie von der Wechseloption zu informieren. "Bis vergangene Woche haben sich von den 12.000 Bestandskunden 2.600 Abonnenten gemeldet und sich für einen Wechsel zum Deutschlandticket entschieden", sagte Unternehmenssprecher Michael Theurer dem SWR Anfang April. Täglich kämen weitere Anträge dazu.
Ist das Deutschland-Ticket übertragbar?
Das Deutschlandticket ist personengebunden und nicht auf andere Menschen übertragbar. Fahrgäste müssen bei möglichen Kontrollen also ihre Identität nachweisen können.
Ich habe meine Chipkarte für das Deutschlandticket noch nicht erhalten oder meine Ticket-App hat technische Probleme - wie kann ich mein Ticket bei einer Kontrolle nachweisen?
Wer das Deutschlandticket in Form einer Chipkarte auf dem Postweg oder digital wegen technischer Schwierigkeiten in einer App ab dem 1. Mai nicht vorweisen kann, braucht bei der Deutschen Bahn übergangsweise das Ticket in Papierform. Beim Bus- und Bahnfahren muss dieses mitgeführt werden. Wer vor diesem Problem steht, sollte sich an den Anbieter seines Tickets wenden.
Eine Auftragsbestätigung, ein Buchungsbeleg oder ähnliches gilt laut Sprecherin der Deutschen Bahn nicht als gültiges Ticket.
Die regionalen Verkehrsverbünde sind teilweise etwas kulanter - zumindest für ihre Bestandskundinnen und -kunden. So teilt der Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) mit, dass Fahrgäste, die für April 2023 gültige Jahreskarten haben, diese bis einschließlich Freitag, 12. Mai, weiternutzen können. Sie müssen sie bei einer Kontrolle aber vorlegen können. Wer sich beim eigenen Verkehrsverbund unsicher ist, sollte dort nachfragen.
Gibt es Mitnahmeregeln für andere Menschen oder Hunde?
Mitnahmeregelungen etwa für Familienangehörige, abends oder am Wochenende sind nicht vorgesehen. Ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre, deren Mitnahme in der Regel auch sonst kostenfrei ist. Regionale Ausnahmen sind aber möglich. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg etwa erlaubt in seinem Tarifgebiet die Mitnahme eines Hundes.
Dürfen Fahrräder kostenlos mitgenommen werden?
Fahrräder dürfen in der Bahn bundesweit in der Regel nicht kostenlos mitgenommen werden, es muss ein Extraticket gelöst werden. Das kostet derzeit pro Tag sechs Euro.
In einzelnen Bundesländern gibt es aber Sonderregelungen. So dürfen Fahrräder in Rheinland-Pfalz und dem Saarland wie bisher in den Nahverkehrszügen von Montag bis Freitag ab 9 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zeitlich unbeschränkt kostenfrei mitgenommen werden. In den Bussen der einzelnen Gesellschaften gibt es unterschiedliche Regelungen.
Gibt es Zusatzangebote?
Das 49-Euro-Ticket wird es auch als Job-Ticket geben. Es kostet dann 34,30 Euro monatlich. Bedingung ist, dass der Arbeitgeber einen Mindestzuschuss von 25 Prozent zahlt, also im Startjahr 12,25 Euro. Der Staat gibt einen Rabatt von fünf Prozent dazu.
Zudem wird regional diskutiert oder auch schon geplant, ergänzend oder alternativ zum 49-Euro-Ticket Vergünstigungen für Schülerinnen und Schüler, Studierende und für Menschen, die Sozialleistungen erhalten, anzubieten - auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Forderungen gibt es auch nach Sonderregeln für Familien. Nach den bisherigen Plänen müsste jedes Familienmitglied ab sechs Jahren ein eigenes Ticket erwerben - anders als bei vielen bestehenden Ticketangeboten.
Wer profitiert wie stark von dem neuen Ticket?
Das ist abhängig von der individuellen ÖPNV-Nutzung sowie den bisherigen Ticketangeboten der jeweiligen Region. Klar ist, dass bisherige Abo-Preise in Ballungsräumen meist deutlich über 49 Euro liegen, gerade für ländliche Regionen oft sogar im dreistelligen Bereich. Besonders stark profitieren dürften Pendlerinnen und Pendler im Umland großer Städte sowie Menschen, die viel an unterschiedlichen Orten unterwegs sind.
Weniger attraktiv ist das 49-Euro-Ticket für ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer, die bereits von vergünstigten Angeboten wie Sozialtickets profitieren, häufig Sonderregelungen wie Mitfahrangebote nutzen, sich mit anderen Menschen ein Ticket teilen oder an deren Wohnort die Verkehrsanbindung besonders schlecht ist. Allerdings dürfte sich das Ticket auch bei gelegentlichen, weiteren Fahrten im ländlichen Raum rasch lohnen. Durch die monatliche Kündbarkeit ist es so auch für Ausflüge oder Kurzurlaube interessant.
Welche Auswirkungen hat das 49-Euro-Ticket auf das bestehende Tarifsystem?
Tarif- und Verbundgrenzen verlieren mit dem Deutschlandticket an Bedeutung. Für viele, die bisher Nahverkehrstickets einzeln erwerben, dürfte ein Abo für 49 Euro attraktiv werden. Viele bestehende Ticket- und Abo-Angebote dürften hingegen nicht mehr konkurrenzfähig sein.
Wie lange bleibt der Preis bei 49 Euro?
Das ist offen. Bund und Länder streiten noch über die Preisgestaltung und hatten ja ganz offen von einem "Einführungspreis" gesprochen. Spätere Anhebungen sind also nicht ausgeschlossen. Forderungen von Verbraucherschützern nach einer Preisgarantie bis Ende 2025 ist die Politik nicht nachgekommen. Als Notlösung sollen zunächst im Jahr 2023 nicht verbrauchte Mittel auf das nächste Jahr übertragen werden, um eventuelle Lücken zu stopfen.
Was passiert bei Verspätungen?
Bisher konnten Reisende bei Verspätungen auf höherwertige Züge, wie einen IC oder ICE, umsteigen und sich die Kosten erstatten lassen. Seit dem 15. August gilt das nicht mehr. Die überarbeiteten Regeln der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) definieren das Deutschlandticket laut Gesetzgeber als erheblich ermäßigtes Angebot. Deshalb werden bei einer Verspätung keine Fernverkehrtickets mehr erstattet.
Ein anderes Verkehrsmittel kann nur genutzt werden, wenn bei einer geplanten Ankunft zwischen null und fünf Uhr eine Verspätung von 60 Minuten aufkommt oder die letzte Verbindung ausfällt und man sein Ziel bis 24 Uhr nicht mehr erreichen kann. Dann kann man auch mit dem Deutschlandticket etwa auf ein Taxi zurückgreifen und sich den Preis bis zu einer Obergrenze von 120 Euro erstatten lassen.