Die Bundesregierung fegt gerade, bildlich gesprochen, das auf, was ihr das Bundesverfassungsgericht vor knapp drei Wochen vor die Füße geworfen hat. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe haben entschieden, dass Teile des bisherigen Plans für den Bundeshaushalt verfassungswidrig sind. Auch der jetzt eilig geplante Nachtragshaushalt könnte scheitern, denn es gibt Leute am Bundesrechnungshof, die diesen Haushalt als "verfassungsrechtlich äußerst problematisch" einstufen, so schreibt es das "Handelsblatt".
In der Stellungnahme, die der Zeitung vorliegt, kritisieren die Prüfer, dass die Bundesregierung bei der Berechnung der Neuverschuldung nicht alle Sondervermögen berücksichtigt habe. Bedenklich sei auch, dass die Ampelkoalition rückwirkend eine Notlage erklären will. Das könnte das Haushaltsrecht des Parlaments verletzen. Andere Gutachter sehen kein Problem darin, nochmals eine außergewöhnliche Notlage festzustellen.
Veronika Grimm ist Mitglied im "Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung", also eine so genannte "Wirtschaftsweise", und Professorin für Volkswirtschaft an der Uni Erlangen-Nürnberg. Im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Stefan Eich erklärt sie, warum Steuererhöhungen kurzfristig nichts bringen, warum alle drei Koalitionspartner von Projekten Abstand nehmen müssen und warum viel Spar-Potenzial in den Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt für die Rentenkasse liegt.