Schulen dürfen und sollen künftig in Abiturzeugnissen darauf hinweisen, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderung einen Notenschutz erhalten haben – so hat es heute das Bundesverfassungsgericht entschieden. Tanja Scherle, Bundesvorsitzende des Bundesverbands Legasthenie und Dyskalkulie e.V., sieht das Urteil positiv. "Das Gericht hat Legasthenie als Behinderung bestätigt, das ist wichtig. Uns wäre kein Vermerk im Zeugnis zwar lieber gewesen, aber wir sehen, dass darin auch etwas Positives steckt", so Scherle. Trotzdem würden sich betroffene Schülerinnen und Schüler wahrscheinlich weiterhin benachteiligt fühlen durch den Vermerk. "Dabei gibt es eigentlich keinen Grund, sich zu schämen. Aber die Gesellschaft hat immer noch nicht verinnerlicht, dass Legasthenie nichts mit Dummheit oder Faulheit zu tun hat", meint Scherle. Was sie deshalb jetzt von der Politik erwartet, erzählt sie im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Moritz Braun.