Es könnte für viele Menschen ein Anreiz sein, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen - andere werden sich dadurch viel Geld sparen: das Deutschlandticket. Seit dem 1. Mai ist es deutschlandweit gültig. Doch mit dem neuen Monat kommen auch in anderen Bereichen gewisse Änderungen. Ein Überblick.
- Das Deutschlandticket startet
- Entlastung für Haushalte mit Heizöl- und Heizpellet-Heizungen
- Corona-Warn-App wird schrittweise abgeschaltet
- Mindestlohn in der Pflege wird angehoben
- Schärfere Vorschriften für große Online-Konzerne
Das Deutschlandticket startet
Mit großer Spannung wurde es erwartet und seit April bereits verkauft. Nun kann es auch genutzt werden: das Deutschlandticket. Für zunächst einmal 49 Euro pro Monat kann im gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland gefahren werden. Das Ticket gilt also im Regionalverkehr der Bahn, in Bussen, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen. Nicht enthalten sind Fernbusse und Fernzüge wie ICE, EC und IC der Deutschen Bahn oder anderer Anbieter. Das Deutschlandticket ist nur im Abo erhältlich, ist aber monatlich kündbar.
Gültigkeit, Nutzen, Form Seit Montag gilt das Deutschlandticket - was man dazu wissen muss
Am 1. Mai ging das Deutschlandticket - auch bekannt als 49-Euro-Ticket - für den Nahverkehr an den Start. Alles Wichtige rund um das Angebot finden Sie hier.
Entlastung für Haushalte mit Heizöl- und Holzpellet-Heizungen
Nach der Einführung der Gaspreisbremse für Gas- und Fernwärmekunden sollen nun auch Haushalte entlastet werden, die mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizen. Zumindest dann, wenn sie von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren. Der Bund stellt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. 13 Bundesländer haben sich mit einer gemeinsamen Online-Plattform zusammengeschlossen, über welche die Hilfen beantragt werden können. Darunter auch Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Um die Plattform nicht zu überlasten, werden die Antragsmöglichkeiten für die jeweiligen Bundesländer in mehreren Stufen freigeschaltet. Menschen aus BW und RLP können die finanzielle Unterstützung ab dem 8. Mai beantragen. Wer zuvor bereits prüfen will, wie viel Geld zugeschossen wird, kann dies über einen speziellen Online-Rechner machen.
Kosten trägt der Bund Härtefallhilfen für Heizöl in BW: Antrag bald möglich
Vielen Verbrauchern haben die Preissteigerungen bei Öl und anderen Heizstoffen vergangenes Jahr zu schaffen gemacht. Ab 8. Mai können sie rückwirkend Anträge für Härtefallhilfen stellen.
Corona-Warn-App wird schrittweise abgeschaltet
Der erste Schritt zur Abschaltung der offiziellen Corona-Warn-App ist getan: Nutzerinnen und Nutzer konnten nur noch bis zum 30. April andere Menschen wegen eines erhöhten Infektionsrisikos warnen. Die App erkennt und speichert jetzt auch nicht mehr, mit welchen anderen App-Nutzenden man Kontakt hatte. Ab dem 1. Juni wird die App dann komplett in den Ruhemodus versetzt. Sie wird allerdings nicht gelöscht, sodass beispielsweise eingepflegte Gesundheitszertifikate weiterhin genutzt werden können. Als Grund geben die Entwicklerinnen und Entwickler die "gewachsene Immunität der Bevölkerung", "leicht übertragbare Virusvarianten" und die "Rückkehr zu einem öffentlichen Leben (weitgehend) ohne Corona-Maßnahmen" an. Die Corona-Warn-App wurde laut Bundesgesundheitsministerium mehr als 48 Millionen Mal heruntergeladen und knapp neun Millionen Mal wurde über die App ein positives Testergebnis geteilt. Das Projekt kostete insgesamt 223 Millionen Euro.
Mindestlohn in der Pflege wird angehoben
Der Mindestlohn für Pflegerinnen und Pfleger wird weiter angehoben. In der "Fünften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche" ist geregelt, dass Pflegehilfskräfte ab dem 1. Mai mindestens 13,90 Euro in der Stunde verdienen müssen. Bei qualifizierten Pflegehilfskräften mit entsprechender Tätigkeit steigt der Mindestlohn auf 14,90 Euro pro Stunde und bei Pflegefachkräften auf 17,65 Euro.
Schärfere Vorschriften für große Online-Konzerne
Seit dem 1. Mai kann das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA) in Europa angewendet werden. Es zielt speziell auf die großen Online-Konzerne ab und soll einen fairen Wettbewerb ermöglichen. Konkret wird das anhand einiger Beispiele: So darf Apple künftig in seinem App-Store den eigenen Bezahldienst nicht mehr bevorzugen. Amazon wird es verboten, selbst vertriebene Produkte besserzustellen und Google darf auf Android-Smartphones bestimmte eigene Software-Anwendungen nicht mehr vorab installieren.
Für Online-Netzwerke wie Facebook gelten strengere Regeln für personalisierte Werbung. Außerdem müssen es große Messengerdienste ermöglichen, Nachrichten, Fotos oder Sprachnachrichten mit konkurrierenden Diensten auszutauschen. Bei wiederholten und systematischen Verstößen gegen die Vorschriften drohen teils erhebliche Geldbußen und Sanktionen.