Auch wenn teils milde Temperaturen die Heizkostenrechnung vermeintlich weniger stark haben steigen lassen: Die Fragen rund um Energie und Sparen bleiben weiter wichtig. Im Bereich Energie gibt es im März wichtige Änderungen, die vielen Menschen bares Geld einbringen.
- Gas- und Wärmepreisbremse greift
- Energiekostenzuschuss für Studierende
- Jugendticket in BW geht an den Start
- Behinderungen wegen Bahn-Großbaustellen
- Corona: Testpflicht in Kliniken und Heimen fällt weg
- Neue Öko-Regeln der EU für Fernseher
Energie
Start der Gas- und Wärmepreisbremse
Ab März 2023 greift bundesweit die Gas- und Wärmepreisbremse. Sie umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023. Kundinnen und Kunden werden entweder über die Abrechnung ihres Energieversorgers entlastet, oder über die Betriebskostenabrechnung ihrer Vermieterin oder ihres Vermieters, heißt es vom zuständigen Bundesministerium. Konkret: Für private Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen ist der Gaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, für Fernwärme bei 9,5 Cent. Diese Preise gelten für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs, für den Rest muss der marktübliche Preis bezahlt werden.
Energiepauschale für Studierende
Ein genaues Datum steht noch nicht fest, aber etwa Mitte März sollen Studierende und Fachschüler einen Antrag für einen Energiekostenzuschuss in Höhe von 200 Euro stellen können. Die Bundesregierung hat Mitte Februar ein entsprechendes Portal freigeschaltet, auf dem die Anträge gestellt werden können. Bisher sind jedoch nur vorbereitende Schritte möglich. Man kann zum Beispiel ein Benutzerkonto anlegen.
Maßnahmen zum Energiesparen gelten weiter
Die Maßnahmen zum bundesweiten Energiesparen werden verlängert. Damit dürfen auch weiterhin zum Beispiel Gebäude und Werbeflächen zu bestimmten Zeiten nicht beleuchtet werden. In öffentlichen Arbeitsstätten gilt weiterhin eine Maximaltemperatur von 19 Grad. Ursprünglich galten die Energiesparmaßnahmen bis Ende Februar, diese sind nun bis zum 15. April verlängert worden.
Kühle Räume und dunkle Denkmale Energiekrise: Städte in BW verbrauchen deutlich weniger
In vielen Städten in Baden-Württemberg ist es in öffentlichen Gebäuden in den letzten Monaten kühler und dunkler geworden. Die Kommunen haben so nach eigenen Angaben kräftig gespart.
Bis zu 25 Grad im Büro Ludwigshafen: Energiesparen und weniger Heizkosten durch Passivhaus?
Das Luteco-Haus in Ludwigshafen war 2007 wohl das größte Bürogebäude der Welt, dass komplett passiv gebaut war - mit geothermischen Wärmepumpen und dicker Dämmung. Wie ist die Bilanz in der Energiekrise?
Verkehr
Jugendticket in Baden-Württemberg startet
Ab dem 1. März 2023 können junge Menschen in BW für 365 Euro im Jahr Bus und Bahn fahren. Das sogenannte "JugendticketBW" wird vom Landesverkehrsministerium bis Ende 2025 im Rahmen eines Förderprogramms mit 327 Millionen Euro finanziert. Das entspricht demnach rund 70 Prozent der Gesamtkosten. Die Kommunen übernehmen den Rest. Das Ticket gilt in allen 19 Verkehrsverbünden im Land und im Regionalverkehr, nicht im Fernverkehr.
Fragen und Antworten Start am 1. März: Alles Wichtige zum Jugendticket in Baden-Württemberg
Für einen Euro am Tag mit Bus und Bahn quer durchs Land: Seit Mittwoch gibt es in BW das Jugendticket. Für wen sich das Angebot lohnt und wie es sich vom Deutschlandticket unterscheidet.
Baustellen bei der Bahn
Im März stehen bei der Bahn verschiedene Großbaustellen an: Arbeiten und damit verbundene Einschränkungen gibt es zum Beispiel auf der Strecke Stuttgart-Nürnberg und auf der Strecke Koblenz-Köln. Weil vom 22. März bis 16. April 2023 Gleise erneuert werden, halten daher zwischen Stuttgart und Crailsheim keine Züge. Es wird laut Bahn einen Ersatzverkehr mit Bussen geben. Zwischen Koblenz und Köln finden vom 4. bis 31. März 2023 unter anderem Arbeiten an Oberleitung und Bahnsteigen statt - die Strecke wird vollständig gesperrt. Fernzüge werden laut Bahn über die rechte Rheinseite umgeleitet.
Corona
Keine Testpflicht mehr in Kliniken und Pflegeeinrichtungen
Baden-Württemberg hebt zum ersten März seine Corona-Verordnung auf. Damit fallen alle durch das Regelwerk noch bestehenden Schutzmaßnahmen. Rheinland-Pfalz hebt seine Corona-Verordnung bereits zum 28. Februar auf.
Das bedeutet auch: Wer ins Krankenhaus muss oder eine Pflegeeinrichtung besucht, soll nach Plänen von Bund und Ländern ab 1. März 2023 keinen Corona-Test mehr machen müssen. Wie die Kassenärztliche Vereinigung BW berichtet, endet die Testpflicht damit vorzeitig. In Rheinland-Pfalz war die Testpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen schon vorher weggefallen, wenn man ohne Symptome war und nachweisen konnte, dass man geimpft oder genesen ist.
Ab dem 1. März 2023 müssen Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte in Pflegeheimen außerdem keine Maske mehr tragen. Allein für Besucherinnen und Besucher bleibt die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen und Arztpraxen bis zum 7. April bestehen.
Neue Corona-Regeln ab März Pflegeheime fordern Ende der Maskenpflicht auch für Besucher
Ab März müssen Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen keine Maske mehr tragen. Betreiber aus der Region fordern das auch für Besucher.
Verbraucher
Weitere Biermarke wird teurer
Nachdem im Februar bereits Warsteiner, Bitburger, Veltins oder Karlsberg die Bierpreise erhöht haben, zieht jetzt auch Krombacher nach: Die Preiserhöhung quer über alle Produkte hatte Krombacher bereits im vergangenen Herbst angekündigt. Wie teuer eine Flasche oder Dose Krombacher-Bier wird, ist noch nicht bekannt.
Aldi-Kundenmagazin nur noch digital
Das Kundenmagazin "Aldi inspiriert" des Lebensmittelkonzerns Aldi Süd gibt es ab sofort nur noch digital. In der letzten gedruckten Ausgabe im Januar und Februar hatte das Unternehmen den Schritt angekündigt. Das Heft war seit 2015 viermal pro Jahr in einer Auflage von 1,83 Millionen Exemplaren erschienen und in den Filialen des Discounters ausgelegen. Das Aldi-Prospekt gibt es weiterhin in gedruckter Form.
Neue Regeln für Fernseher: EU-Ökodesign-Richtlinie wird ausgeweitet
Fernsehgeräte müssen ab März 2023 strengere Anforderungen in Sachen Energieeffizienz erfüllen. Das schreibt eine EU-Richtlinie zum Ökodesign vor, bei der jetzt die zweite Stufe in Kraft tritt.
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich nach Aussage des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie erst mal nichts: Alle Geräte, die jetzt im Handel sind, dürfen ohne Zeitbeschränkung verkauft werden. Dass neue Geräte, die ab März auf den Markt kommen, den EU-Vorschriften entsprechen, darum müssen sich die Hersteller kümmern.