Die Themen Corona und Energie haben die Menschen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz in den vergangenen Monaten besonders beschäftigt. Das bleibt auch so, denn in diesen Bereichen gibt es im Februar wichtige Änderungen.
- Keine Maskenpflicht mehr im Nah- und Fernverkehr
- Arbeitsschutzverordnung läuft früher aus
- "Wind-an-Land-Gesetz" tritt in Kraft
- Energieeinsparverordnung wird verlängert
- Aus für Energiesparlampen
- Verbandskästen im Auto mit verändertem Inhalt
- Bier wird teurer
Corona
Keine Maskenpflicht mehr im Nah- und Fernverkehr
Die Zeit der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen ist abgelaufen. Am 2. Februar ist nun auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gefallen. Im Nahverkehr ist die Pflicht in mehreren Bundesländern bereits länger entfallen. In Baden-Württemberg endete sie am 31. Januar enden, Rheinland-Pfalz folgte am 2. Februar.
Das Bundesgesundheitsministerium wirbt aber dafür, zum Eigenschutz weiter freiwillig eine Maske zu tragen.
Arbeitsschutzverordnung läuft früher aus
Die Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung am Arbeitsplatz ist am 2. Februar geendet - und damit zwei Monate früher als zunächst vorgesehen. Das kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an. Begründet wird der Schritt "mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Coronavirus" und den "allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens".
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung war eigentlich bis 7. April dieses Jahres befristet worden. Demnach müssen Arbeitgeber bisher im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen. Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Heimarbeit waren bereits im März 2022 ausgelaufen.
Energie
"Wind-an-Land-Gesetz" tritt in Kraft
Am 1. Februar ist das sogenannte Wind-an-Land-Gesetz in Kraft getreten. Die Bundesregierung möchte damit die Windenergie an Land deutlich ausbauen. Dafür sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und dadurch die benötigten Flächen schneller bereitgestellt werden. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen, hat der Bundestag festgelegt.
Energieeinsparverordnung wird verlängert
Die Energieeinsparverordnung der Bundesregierung ist seit dem 1. September vergangenen Jahres in Kraft. Sie soll maßgeblich dazu beitragen, den Gasverbrauch deutlich zu senken. Die Regelung war ursprünglich bis zum 28. Februar befristet, das Kabinett hat aber die Verlängerung der Maßnahmen bis zum 15. April 2023 beschlossen. Der Bundesrat muss dem allerdings noch zustimmen.
Aus für Energiesparlampen
Die als Energiesparlampen bekannten Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstoffröhren waren der erste energiesparende Ersatz für herkömmliche Glühbirnen. Sie enthalten aber geringe Mengen Quecksilber, das seit über 15 Jahren nicht mehr in Elektro- oder Elektronikgeräte verwendet werden darf. Deshalb gilt ab dem 25. Februar EU-weit ein Produktionsstopp für Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) und Leuchtstofflampen in Ringform (T5 und T9). Der Handel darf danach aber noch Restbestände verkaufen.
Verbraucher
Verbandskästen im Auto mit verändertem Inhalt
Neuerungen gibt es seit dem 1. Februar auch bei den Verbandskästen im Auto. Darin müssen dann zwei Gesichtsmasken enthalten sein. Dafür muss kein Dreieckstuch mehr drin sein und bei den Verbandstüchern eins weniger. Die Änderungen betreffen aber nur neue Verbandskästen, schon vorhandene müssen nicht nachgerüstet werden.
Bier wird teurer
Zum guten Schluss noch eine ungute Nachricht für die Freunde des Gerstensaftes: Mehrere große Brauereien haben höhere Preise ab Februar angekündigt - etwa die Warsteiner Gruppe, die Bitburger Braugruppe, die Brauerei Veltins sowie Carlsberg Deutschland. "Bei allen steigen die Flaschenbierpreise der meisten Marken um 6,60 Euro pro Hektoliter, der Preis für Fassbier erhöht sich um 14 Euro pro Hektoliter", heißt es beim Branchen-Portal "Getränke News". Das werde sich auch in den Preisen für Endkunden widerspiegeln.