Prozess am Verwaltungsgericht

Unklare Formulare: Firmen aus BW müssen Corona-Hilfe nicht erstatten

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Luisa Weinig

Die Rückzahlung der Corona-Hilfen beschäftigt immer wieder die Gerichte im Land. Ein aktuelles Urteil gibt zwei Unternehmen Recht. Die ausgehändigten Formulare seien zu unklar.

Die Betreiberinnen eines Hotel- und Restaurantbetriebs sowie eines Friseursalons haben sich im Rechtsstreit gegen das Land Baden-Württemberg durchgesetzt und müssen die erhaltenen Corona-Hilfen nicht zurückzahlen. Als Begründung verwies das Verwaltungsgericht Stuttgart auf Unklarheiten in den Formularen und den vom Land ergänzend veröffentlichten Begleitinformationen zu den Corona-Soforthilfen.

Müssen Corona-Hilfen zurückgezahlt werden? Unternehmer erlangen Erfolg

Dem Antragsteller sei nicht hinreichend klar erkennbar gewesen, dass nur mögliche vorübergehende Liquiditätsengpässe mit der Hilfe abgedeckt werden sollten, hieß es in der Urteilsbegründung, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Die Antragsteller konnten demnach auch davon ausgehen, dass es sich um allgemeine Hilfen für Betriebe handelte, die durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind. Laut den veröffentlichten Urteilsbegründungen stufte das Gericht deshalb die Rückzahlungsbescheide als rechtswidrig ein. Das Land könne deshalb das Geld nicht zurückverlangen.

Plötzliche Rückzahlungsforderungen

Laut Gericht erhielten die beiden Firmen Corona-Hilfen im Jahr 2020 in Höhe von 10.400 beziehungsweise 15.000 Euro. Mit dem aufgesetzten Programm der Landesregierung sollten Firmen und Soloselbstständige, die von pandemiebedingten Schließungen betroffen waren, kurzzeitig unterstützt werden. Das Land forderte allerdings nach einer späteren Abfrage der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung im Förderzeitraum in vielen Fällen das ausgezahlte Geld wieder zurück.

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg schickte deshalb 2022 Rückforderungsbescheide an den Gastronomiebetrieb und den Friseursalon. Dagegen legten beide Firmen zunächst erfolglos Widerspruch ein und zogen anschließend vor das Verwaltungsgericht Stuttgart. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Fälle jeweils die Berufung zu.

Urteil könnte richtungsweisend für andere Klagen sein

Die Urteile seien die ersten beiden Entscheidungen zu den ersten ausgezahlten Corona-Hilfen, die in Stuttgart gemacht wurden, erklärte ein Sprecher vom Verwaltungsgericht Stuttgart Matthias Modrzejewski auf Nachfrage dem SWR. Wenn die Landeskreditbank BW jetzt Berufung einlegt, wird der Fall am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim verhandelt.

In Deutschland sei man bei der Rechtsprechung nie an andere Entscheidungen rechtlich gebunden, sagte Modrzejewski. Sollte aber das Gericht dort auch entscheiden, dass eine Rückzahlung rechtswidrig ist, dann könne dies richtungsweisend für andere Fälle sein.

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