Ein Kontoauszug mit der überwiesenen Summe von 9.000 Euro Corona-Soforthilfe liegt auf einem Antrag für den Zuschuss.

Landesregierung verlangt Mittel zurück

Zehntausende Unternehmen in BW müssen Corona-Hilfen zurückzahlen

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Autor/in
Knut Bauer
SWR-Reporter und -Redakteur Knut Bauer
Onlinefassung
Matthias Breitinger

Unternehmen, die 2020 Corona-Soforthilfen erhielten, sollten belegen, dass sie das Geld wirklich brauchten. Doch Zehntausende meldeten sich bis Fristende nicht. Das Land fordert nun das Geld zurück.

Mehr als 40.000 Kleinunternehmen und Selbstständige in Baden-Württemberg müssen Corona-Soforthilfen in voller Höhe zurückzahlen, weil sie ihre finanzielle Situation nicht bis zum letzten Stichtag 31. Januar bei der L-Bank dargelegt haben. Dies bestätigte das baden-württembergische Wirtschaftsministerium dem SWR.

Nachträglicher Abgleich der Prognose mit der wirtschaftlichen Lage

Die Corona-Soforthilfen seien im Frühjahr 2020 als Vorschuss gewährt worden, um betroffene Unternehmen schnell zu unterstützen, argumentiert das Ministerium. Klar sei jedoch gewesen, dass die damaligen Prognosen später mit der tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklung des jeweiligen Unternehmens verglichen werden müssen.

Davon hängt ab, ob die Mittel komplett gewährt werden oder anteilig beziehungsweise in voller Höhe zurückgezahlt werden müssen. Diese Voraussetzung sei bereits beim Stellen des Antrags kommuniziert worden, betont das Ministerium.

Rückzahlung zwischen 9.000 und 30.000 Euro

60.000 Unternehmen wurden Ende Oktober 2023 an die Rückmeldung erinnert, ihnen wurde eine letztmalige Frist bis Ende Januar gewährt. Bis dann haben sich bei der L-Bank knapp 16.000 Bezieher des Zuschusses gemeldet. Also müssen jetzt mehr als 40.000 Unternehmen die Coronahilfen zurückzahlen, je nach Betriebsgröße zwischen 9.000 und 30.000 Euro.

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Insgesamt hatte das Land im Corona-Frühjahr 2020 mehr als 200.000 Unternehmen eine staatliche Unterstützung gewährt. Die Hilfen betrugen zusammen mehr als 2,1 Milliarden Euro. Wie viel jetzt insgesamt zurückgefordert wird, konnte das Ministerium nicht angeben. Die Auswertung laufe noch.

Eigentlich hatte die Landesregierung den Unternehmen eine Nachfrist bis Ende Juni 2023 gesetzt, im Fall nicht gebrauchter Mittel das Geld zurückzuzahlen. Doch nur ein Teil meldete sich daraufhin bei der L-Bank zurück. Wegen der schleppenden Rückzahlung hatte die FDP-Landtagsfraktion das Wirtschaftsministerium heftig kritisiert und von einem "katastrophalen Management" gesprochen.

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