In Ulm gilt ab 15. Oktober zeitweise eine Waffen- und Messerverbotszone. Auch in der Fußgängerzone, der Hirschstrasse.

Keine Messer in der Fußgängerzone

Ulmer Innenstadt wird zeitweise zur Waffenverbotszone

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Maja Nötzel
SWR-Aktuell Redakteurin Maja Nötzel
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Sabine Bauer
Sabine Bauer

Große Teile der Ulmer Innenstadt werden ab 15. Oktober Freitag- und Samstagnachts zur Waffen- und Messerverbotszone. Stadt und Polizei erhoffen sich dadurch weniger Kriminalität.

Die Waffen- und Messerverbotszone in Ulm kommt zum 15. Oktober. Sie gilt Freitag- und Samstagnachts sowie vor Feiertagen im Bereich des Altstadtrings, also fast in der gesamten Innenstadt. Und zwar für Messer mit einer Klingenlänge von vier Zentimetern oder länger und für Schusswaffen aller Art, also auch Schreckschuss- und "Anscheinswaffen". Aber auch Pfefferspray und Elektroschocker sind verboten.

Oberbürgermeister Martin Ansbacher (SPD) hatte im Juli die Waffenverbotszonen angekündigt. Die Stadt verspricht sich davon mehr Sicherheit: Das Gefühl von Sicherheit solle so erhöht werden, gleichzeitig sollen die Delikte eingeschränkt werden, so Ansbacher. Während die Polizei von Januar bis Ende August 2022 im Stadtkreis Ulm 18 Straftaten mit Messern registrierte, waren es 2023 schon 22. Und in diesem Jahr nochmal 50 Prozent mehr als im Vorjahr, also 33 Straftaten. 80 Prozent davon seien in der Stadtmitte passiert, so Rainer Türke, der Leiter der Ulmer Bürgerdienste. "Daher ist es nicht sinnvoll, einzelne Straßen rauszugreifen", so Türke.

Jede abgenommene Waffe erhöht die Sicherheit in unserer Stadt

Das Verbot gilt jeweils von Freitagabend 20 Uhr bis Samstagmorgen 6 Uhr und von Samstagabend 20 Uhr bis Sonntagmorgen 6 Uhr sowie am Vortag von Feiertagen ab 20 Uhr bis 6 Uhr morgens. Wer bei einer Kontrolle zwischen Hauptbahnhof und Frauenstraße beziehungsweise Olgastraße und Neuer Straße mit einer verbotenen Waffe angetroffen wird, dem droht eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro. Die Waffen können dann sofort konfisziert werden.

Teil der Ulmer Innenstadt ist "gefährlicher Ort"

Seit Januar 2024 ist das Gebiet zwischen Hauptbahnhof und Wengengasse inklusive Bahnhofsteg und Gleisen ein "gefährlicher Ort". Das bedeutet, die Anzahl und Schwere der Straftaten hebt sich ab vom Vorjahr oder vom Rest des Stadtgebiets. Daher kann die Polizei dort jeden, auch ohne besonderen Anlass, kontrollieren. Das geht von der Identitätsfeststellung bis zu Taschenkontrollen. Hier will die Stadt Ulm besonders auch gegen Rauschgiftkriminalität vorgehen. Die Polizei hat im Sommer am Lederhof bereits Razzien durchgeführt.

Vom Bahnhofssteg bis zur Frauenstraße: In Ulm gilt ab 15. Oktober zeitweise eine Waffen- und Messerverbotszone. Der Bereich westlich der Wengengasse ist seit Januar als "gefährlicher Ort" definiert.
Vom Bahnhofssteg bis zur Frauenstraße: In Ulm gilt ab 15. Oktober zeitweise eine Waffen- und Messerverbotszone. Der Bereich westlich der Wengengasse ist seit Januar als "gefährlicher Ort" definiert.

"Die Waffenverbotszone wird die Kriminalität nicht unbedingt in der Quantität, aber in der Qualität verändern", sagt Joachim Hardegger, Leiter des Stabsbereichs Einsatz am Ulmer Polizeipräsidium. Das bedeutet, es wird zwar nicht weniger Angriffe geben, aber zumindest könnten dann keine Messer oder Waffen mehr eingesetzt werden.

In der Waffenverbotszone wird die Polizei verstärkt und auch verdeckt unterwegs sein. "Wir wollen nachhaltig dieses Thema angehen", sagt Hardegger. Die Polizisten sollen gezielter kontrollieren. Dennoch betonen Stadt, Ordnungsamt und Polizei, bisher seien die Zahlen in Ulm noch okay, verglichen mit anderen Städten. "Es gibt keinen Kriminalitätsbrennpunkt", so Türke, "aber wir müssen auf die steigenden Zahlen reagieren."

Keine "Waffenverbot-Schilder" vorgesehen

Die Stadt will zunächst keine Schilder an den Grenzen oder in der Waffen- und Messerverbotszone aufstellen. Solche Schilder wirkten sich schlecht auf das Sicherheitsgefühl der Menschen aus, so Türke. Es werde noch geprüft, ob eventuell am Bahnhof derartige Schilder aufgestellt werden.

Sicherheitskonzept sieht Videoüberwachung vor

In seiner Schwörrede hatte Oberbürgermeister Ansbacher angekündigt, sich für mehr öffentliche Sicherheit einzusetzen. Ein Punkt dabei: die Videoüberwachung an unsicher wahrgenommenen Plätzen wie dem Lederhof oder am Bahnhof. Ab Ende November soll auf dem Gelände des Parkhauses Deutschhaus und am so genannten Blaustrand die Videoüberwachung beginnen. Inwiefern die Videos aufgezeichnet und wie lange sie gespeichert werden, ist noch unklar. Polizei, Stadt und Parkhausgesellschaft befinden sich, den Angaben zufolge, noch in der Abstimmung unter anderem mit dem Betriebsrat des Parkhauses.

Ab Ende November sollen in der Ulmer Innenstadt Kameras am Ufer der Blau und unter dem Parkhaus Deutschhaus angeschaltet werden. Wie lange die Daten gespeichert werden, ist noch unklar.
Ab Ende November sollen in der Ulmer Innenstadt Kameras am Ufer der Blau und unter dem Parkhaus Deutschhaus angeschaltet werden. Wie lange die Daten gespeichert werden, ist noch unklar.

Waffenverbotszone gilt auch am Weihnachtsmarkt

Die Waffen- und Messerverbotszone gilt zunächst für zwei Jahre. Damit gilt sie auch während des Weihnachtsmarktes. Allerdings soll es in dieser Zeit laut Bürgerdienstleiter Rainer Türke wieder ein gesondertes Sicherheitskonzept geben. Das könnte dann auch Videoüberwachung mit einschließen, ergänzt Oberbürgermeister Ansbacher, unter anderem wegen Vandalismus an den Buden. Weil der Schwörmontag kein offizieller Feiertag ist, gelten die Regelungen der Waffenverbotszone nicht. Allerdings gebe es an Schwörmontag ebenfalls ein eigenes Sicherheitskonzept mit erhöhter Polizeipräsenz, so Türke weiter.

Verordnung gilt zunächst für zwei Jahre

Die Verordnung zur Waffenverbotszone tritt zum 15. Oktober in Kraft. Darin sind auch Ausnahmen geregelt, zum Beispiel für Sicherheitsdienste oder den Verkauf von Küchenmessern. Nach eineinhalb Jahren werden die Stadt Ulm zusammen mit Polizei und Bundespolizei überprüfen, ob sich die Waffen- und Messerverbotszone bewährt hat beziehungsweise ob Änderungsbedarf besteht.

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