Vorwurf: Verstoß gegen Auflagen

Vergewaltiger aus Illerkirchberg erneut vor Gericht

Stand

Der verurteilte Vergewaltiger von Illerkirchberg muss sich erneut vor dem Ulmer Amtsgericht verantworten. Er soll sich nach seiner Haftentlassung nicht bei den Behörden gemeldet haben.

Der 30-jährige Mann aus Afghanistan, der eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung verbüßt hat, steht ab Dienstag erneut vor Gericht. Darüber hatte zuerst die "Südwest Presse" berichtet. Der Vorwurf: Er war seiner Meldepflicht mehrere Male nicht nachgekommen. Der Mann musste eine Gefängnisstrafe verbüßen, weil er im Jahr 2019 mit vier anderen Männern eine 14-Jährige in Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) vergewaltigt hatte.

Immer wieder Illerkirchberg

Nachdem Anfang Dezember vorigen Jahres ebenfalls in Illerkirchberg eine 14-Jährige auf dem Schulweg von einem Geflüchteten aus Eritrea erstochen worden war, wurde auch der Fall des 30-jährigen Afghanen wieder thematisiert. Die Gemeinde war nach den tödlichen Messerstichen Ende 2022 bundesweit in die Schlagzeilen geraten.

Damals war auch bekannt geworden, dass der verurteilte Vergewaltiger nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe wieder nach Illerkirchberg zurückkehren musste. Mehrere Versuche, ihn an einem anderen Ort unterzubringen, waren gescheitert.

Anwalt des Afghanen spricht von "Hetzjagd"

Der Rechtsanwalt des 30-jährigen Afghanen kritisiert in einem Bericht der "Augsburger Allgemeinen" den medialen Umgang mit seinem Mandanten. In Teilen sei die Berichterstattung eine "Kampagne" und eine "Hetzjagd", heißt es in der Zeitung.

Seinen Angaben zufolge steht der Afghane jetzt wegen Vorfällen im August und September 2022 vor Gericht. Der Angeklagte soll nach der Haftentlassung Auflagen nicht nachgekommen sein.

Dabei spiele auch ein nicht gemeldeter Umzug nach Frankreich eine Rolle. Der Mann habe nicht mehr in Deutschland bleiben wollen, heißt es in der Zeitung mit Bezug auf dessen Verteidiger. Der Afghane sei aber wegen Regelungen im Asylsystem wieder zurückgeschickt worden, Illerkirchberg ist ihm zugewiesen.

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Nach seiner Entlassung bekam der Mann die Auflage, sich wöchentlich bei der Polizei zu melden und im Alb-Donau-Kreis zu bleiben. Dem soll er zunächst nicht nachgekommen sein, deshalb steht er erneut vor Gericht.

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