Missachtung der Bewährungsauflagen

Neuer Prozess: Geldstrafe für Vergewaltiger aus Illerkirchberg

Stand

Weil er gegen Meldeauflagen verstoßen hat, muss ein verurteilter Vergewaltiger aus Illerkirchberg eine Geldstrafe zahlen. Dazu hat ihn das Amtsgericht Ulm in einem neuen Prozess verurteilt.

Ein wegen Vergewaltigung verurteilter Mann aus Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) hat am Dienstag nach einem neuen Prozess eine Geldstrafe bekommen. Weil er laut Urteil dreimal gegen seine Meldepflicht verstoßen hat, verhängte das Amtsgericht Ulm eine Strafe von 1.000 Euro

Meldepflicht nach Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung

Der 30-Jährige musste eine Gefängnisstrafe verbüßen, weil er im Jahr 2019 mit vier anderen Männern eine 14-Jährige in Illerkirchberg vergewaltigt hatte. Seit seiner Entlassung hat er die Pflicht, sich regelmäßig bei Polizei und Bewährungshilfe zu melden.

Verurteilter hatte Angst, nach Afghanistan abgeschoben zu werden

Im Juli 2022 sei der Asylantrag des Mannes abgelehnt worden, hieß es am Dienstag vor Gericht. Er werde geduldet, weil derzeit niemand in sein Heimatland Afghanistan abgeschoben werde, sei aber grundsätzlich ausreisepflichtig.

Vor dem Amtsgericht Ulm musste sich ein verurteilter Vergewaltiger verantworten. Der Mann, der in Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) untergebracht war, hatte gegen die Meldeauflagen verstoßen.
Vor dem Amtsgericht Ulm musste sich ein verurteilter Vergewaltiger aus Illerkirchberg verantworten - hier noch nicht im Gerichtssaal.

Mehrere Ämter hätten ihm nahegelegt, freiwillig in sein Heimatland auszureisen. Nachdem sein Asylantrag abgelehnt wurde, habe er Angst gehabt, doch nach Afghanistan abgeschoben zu werden. Daher reiste er nach Frankreich aus. In den zwei Monaten seines Aufenthaltes dort kam er nicht seiner Meldepflicht nach. Demnach hätte er persönlich erscheinen müssen.

Verurteilter Vergewaltiger aus Illerkirchberg in Frankreich aufgegriffen

Die französische Polizei griff den Mann bei einer Kontrolle auf. Daraufhin musste er zurück nach Deutschland. Seit seiner Rückkehr habe er sich wieder regelmäßig gemeldet und alle Termine wahrgenommen, hieß es in dem Prozess weiter.

Der Verteidiger des Mannes forderte Freispruch.Er begründete das damit, dass nicht geregelt sei, was passiert, wenn jemand ausreise und sich nicht mehr melden könne. Die Staatsanwaltschaft hatte für die drei Verstöße vier Monate Haft auf Bewährung gefordert sowie 70 Tage gemeinnützige Arbeit. Das Gericht wertete das Teilgeständnis des Mannes als strafmildernd.

Urteil gegen Vergewaltiger aus Illerkirchberg nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es stehen laut Gericht weitere Verfahren gegen den Mann an, genauere Einzelheiten dazu sind noch nicht bekannt.

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