Die Gemeinde Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) ist weiter zuständig für einen Asylbewerber, der wegen einer Vergewaltigung verurteilt worden war. Warum das so ist, verstehen viele Menschen nicht. Der Verurteilte hat seine Haftstrafe verbüßt und ist wieder auf freiem Fuß.
Der Mann hatte bis zu seiner Verurteilung im Jahr 2020 seinen Wohnort in Illerkirchberg. Deshalb war die Gemeinde auch nach seiner Entlassung für ihn zuständig. Außerdem ist das der Alb-Donau-Kreis als übergeordnete Verwaltungsbehörde.
In Baden-Württemberg ist das im Landesverwaltungs-Verfahrensgesetz geregelt, und zwar nicht nur für Asylbewerber. In Paragraph 3 heißt es da: "Örtlich zuständig ist (...) die Behörde, in deren Bezirk die (...) Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte."
Verurteilter Vergewaltiger - mehrere Anläufe für anderen Bleibeort
Es hat mehrere Versuche gegeben, den verurteilten Asylbewerber in einem anderen Ort als dem der Tat unterzubringen: Der Bürgermeister von Illerkirchberg, Markus Häußler (parteilos), fragte in anderen Kommunen nach, ob sie bereit wären, den Mann aufzunehmen. Außerdem hatte Justizministerin Marion Gentges (CDU) den Landrat des Alb-Donau-Kreises, Heiner Scheffold (parteilos), gebeten, hier nochmals tätig zu werden.
Scheffold schrieb daraufhin eine Mail an alle 55 Kommunen des Landkreises und bekam ausschließlich Absagen. Freiwillig will niemand den verurteilten Vergewaltiger aufnehmen, und dazu zwingen kann man keine Kommune.
Abschiebung als Lösung?
Für viele scheint es das Beste, wenn der Asylbewerber aus Afghanistan ausgewiesen würde. Auch viele Behörden sehen das so. Dem hat allerdings Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) einen Riegel vorgeschoben. Nach Afghanistan wird wegen der politischen Lage vor Ort nicht abgeschoben.
Auch die Unterbringung in einem anderen Bundesland ist nicht möglich. Das Justizministerium Baden-Württemberg kann den Mann oder andere entlassene Straftäter nicht einfach einem anderen Bundesland zuweisen.
Polizei kontrolliert Meldeauflagen
Außerdem gibt es Meldeauflagen, denen die Betreffenden nachkommen müssen. Die Polizei hat nach eigenen Angaben Kontakt zu dem Vergewaltiger aus Illerkirchberg, um die ihm zugewiesenen Auflagen zu kontrollieren. Die Gefahr, dass Täter und Opfer nochmals aufeinandertreffen, ist gering. Auch in einem anderen Ort im Alb-Donau-Kreis wäre sie nicht geringer.
Und noch eine andere Überlegung: Wäre der Täter ein Deutscher gewesen, dann wäre vielleicht der moralische Druck in der Gemeinde so hoch, dass er von selbst wegziehen würde. Ein Asylbewerber darf das allerdings nicht.