Die Polizei hat nach Auskunft des zuständigen Regierungspräsidiums wieder Kontakt zu einem verurteilten Straftäter aus Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis). Er hatte sich demnach vorige Woche und am Dienstag dieser Woche bei der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet.
Strafanzeige nach Verstoß gegen Meldepflicht
Der Mann aus Afghanistan, der eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung verbüßt hat, muss sich nach seiner Freilassung regelmäßig melden. Er war seiner Meldepflicht jedoch mehrere Male nicht nachgekommen. Deshalb suchte die Polizei nach ihm. Die Bewährungshilfe hatte allerdings Kontakt zu dem Mann. Wegen des Verstoßes gegen die Meldepflicht war gegen den Mann bereits Strafanzeige gestellt worden, so das Regierungspräsidium.
Abschiebung derzeit nicht möglich
Eigentlich sollte der Afghane, der 2019 mit vier anderen Männern eine 14-Jährige unter Drogen gesetzt und vergewaltigt hatte, nach seiner Haftentlassung nach Afghanistan abgeschoben werden. Das Amtsgericht Karlsruhe hob jedoch die Abschiebehaft auf, da es derzeit wegen der Sicherheitslage keine Abschiebungen nach Afghanistan gibt. Weil der Sexualverbrecher vor der Tat in Illerkirchberg lebte, musste er dort wieder aufgenommen werden, gegen den Willen der Gemeinde.