Im Erbschaftsstreit des Ulmer Drogeriemarkt-Unternehmers Erwin Müller will das Landgericht Ulm am Montag seine Entscheidung verkünden. (Archivbild)

Landgericht Ulm

Drogerieunternehmer Müller: Entscheidung im Erbschaftsstreit erwartet

Stand

Im Streit um einen Pflichtteil des Erbes des Ulmer Drogerieunternehmers Müller will das Landgericht am Montag seine Entscheidung verkünden. Geklagt hatten drei erwachsene Adoptivkinder.

Erst hatten sie verzichtet, dann wollten sie doch Geld haben: Im Streit um das Erbe des Ulmer Drogeriemarkt-Unternehmers Erwin Müller will das Landgericht Ulm am Montag seine Entscheidung verkünden. Vor der Zivilkammer hatten drei Adoptivkinder des Unternehmers gegen ihn und seine Frau Anita geklagt.

Adoption im Jahr 2015

Adoptiert hatte Erwin Müller die drei, als sie schon längst Erwachsene waren. Dabei hatten sie notariell erklärt, auf das Erbe des Unternehmers zu verzichten. Diesen Vertrag haben sie nun angefochten, mit der Begründung, sie hätten damals nicht gewusst, was sie da unterschrieben hätten. Der sogenannte Pflichtteilsverzichtsvertrag wurde nach Angaben des Gerichts im August 2015 geschlossen.

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Müller zum Auftakt der Verhandlung nicht vor Gericht

Tatsächlicher Grund der Adoptionen soll gewesen sein, dass sich damit die sonstigen innerfamiliären Ansprüche auf das Erbe rein rechtlich verschoben hätten. Die Adoption soll nach dem Bruch Müllers mit seinem leiblichen Sohn erfolgt sein.

Der 91-jährige Erwin Müller selbst hatte vor Gericht allerdings erklären lassen, die drei nur aus Zuneigung und Vertrauen adoptiert zu haben. Der Drogeriemarktbesitzer soll sie auf der Jagd kennengelernt haben. Er selbst war bei der Verhandlung nicht anwesend, seine Frau dagegen schon.

Bei dem Streit soll es um mehrere hundert Millionen Euro gehen. Einen Vergleich hatte der Drogeriemarkt-Unternehmer abgelehnt.

Gericht stuft Chancen der Kläger als gering ein

Nach Auffassung des Gerichts hat die Klage wenig Aussicht auf Erfolg. Die Kammer ging in ihrer vorläufigen Rechtsauffassung zum Auftakt im Mai nicht davon aus, dass der Vertrag formnichtig oder sittenwidrig ist.

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