Der Erbstreit in der Ulmer Drogeriefamilie Müller geht am Montag in die nächste Runde. Dann wird die Klage von drei Adoptivkindern des Unternehmenschefs Erwin Müller vor der Zivilkammer des Landgerichts Ulm verhandelt. Sie klagen gegen einen Vertrag, der bei der Adoption zum Verzicht auf einen Pflichtanteil des Erbes geschlossen wurde. Der Streitwert der Klage soll sich auf insgesamt 500 Millionen Euro belaufen.
Erbstreit am Ulmer Landgericht: Was die Adoptivkinder wollen
Kläger sind die drei Adoptivkinder des 91-jährigen Ulmer Unternehmers. Dabei handelt es sich nach Medienberichten um zwei Brüder und die Ehefrau eines der beiden. Erwin Müller soll sie einst bei der Jagd kennengelernt haben. Später hat er sie adoptiert, sich aber gleichzeitig ihren Verzicht auf das Erbe vertraglich zusichern lassen. Das wollen diese nun rückgängig machen und klagen gegen Erwin Müller und seine Ehefrau.
Formfehler beim Adoptionsvertrag?
Bei der Klage geht es jetzt laut Gericht um die "Feststellung der Unwirksamkeit eines Pflichtteilsverzichts". Müllers Adoptivkinder fechten den Verzicht im damaligen Adoptionsvertrag wegen angeblicher Formfehler an und wollen ausbezahlt werden. Der Unternehmer wehrt sich allerdings dagegen und will die Adoptionen wegen groben Undanks rückgängig machen.
500-Millionen-Euro-Klage gegen Ehepaar Müller Gefährdet Erbschaftsstreit Arbeitsplätze bei Drogerie-Konzern Müller?
Vor dem Landgericht Ulm läuft eine Klage gegen das Unternehmer-Ehepaar Müller. Als Streitwert stehen 500 Millionen Euro im Raum. Ob der Drogerie-Konzern gefährdet ist, ist unklar.
Klage gegen Ulmer Drogerieunternehmer - Arbeitsplätze in Gefahr?
Die ehemalige Freundschaft der Adoptierten zum Drogeriemarkt-Unternehmer Müller soll mittlerweile zerbrochen sein. Das ist das Familiäre. Jedoch könnte der Streit laut der Ulmer Familie Müller auch Auswirkungen auf die 40.000 Arbeitsplätze bei der Drogeriemarktkette haben. Das Gericht rechnet mit einem großen öffentlichen Interesse an der Verhandlung.