Der Streit um einen Pflichtanteil an einem möglichen Erbe in der Familie des Drogerieunternehmers Erwin Müller schwelt schon seit September vergangenen Jahres. Da das Landgericht Ulm nach eigener Aussage bisher keinen Hinweis auf eine außergerichtliche Einigung hat, wurde nun ein Verhandlungstermin anberaumt.
Erbschaftsstreit Müller wird öffentlich verhandelt
An diesem Tag werde mündlich verhandelt, zu einer Entscheidung komme es am 25. März nicht, so eine Gerichtssprecherin. Der Termin ist öffentlich. Drei Menschen, die der Drogerieunternehmer Erwin Müller adoptiert hat, als sie schon erwachsen waren, klagen gegen einen Vertrag, der bei der Adoption geschlossen wurde. Darin verzichten die Adoptierten auf den Pflichtanteil am Erbe. Die Kläger wollen vor dem Landgericht Ulm feststellen, ob dieser Vertrag rechtens ist.
Angeblich geht es um 500 Millionen Euro. Es ist unklar, welche Auswirkungen ein Sieg der Kläger vor Gericht auf das Unternehmen hätte.