Drei Adoptivkinder des Drogerieunternehmers Müller klagen vor dem Landgericht Ulm gegen Erwin Müller und seine Frau. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte dem SWR Informationen aus einem Bericht des "Manager Magazins". Laut dem Magazin geht es um einen Anteil am Erbe.
Die Klage lautet auf "Feststellung der Unwirksamkeit eines Pflichtteilverzichtsvertrages". Bei der Adoption sollen die drei auf einen Teil am Pflichterbe verzichtet haben. Das wollen sie nun offenbar rückgängig machen, offiziell wegen Formfehlern. Der Streitwert der Klage beläuft sich auf insgesamt 500 Millionen Euro, bestätigte die Sprecherin.
Adoptivkinder sollen Jagdfreunde sein
Bei den erwachsenen Adoptivkindern soll es sich um Jagdfreunde des 91-jährigen Müllers handeln. Sie sollen laut Medienberichten für den Verzicht auf den Pflichtanteil eine Abfindung erhalten haben. Was nun zur Klage führte, sei nicht klar. Seinen leiblichen Sohn soll Müller bereits vor Jahren finanziell abgefunden haben. Mit der Adoption wollte Müller verhindern, dass sein leiblicher Sohn Reinhard eines Tages die Mehrheit an Firmenanteilen der Drogerie-Kette bekommt.
500-Millionen-Euro-Klage gegen Ehepaar Müller Gefährdet Erbschaftsstreit Arbeitsplätze bei Drogerie-Konzern Müller?
Vor dem Landgericht Ulm läuft eine Klage gegen das Unternehmer-Ehepaar Müller. Als Streitwert stehen 500 Millionen Euro im Raum. Ob der Drogerie-Konzern gefährdet ist, ist unklar.
Laut der Gerichtssprecherin ist noch kein Prozesstermin festgelegt. Damit werde auch in diesem Jahr nicht mehr gerechnet, hieß es. Aktuell befindet sich das Verfahren noch in einem Stadium, in dem die Parteien - jeweils vertreten durch Münchner Anwaltskanzleien - Schriftstücke austauschen.
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