Die drei erwachsenen Adoptivkinder des Ulmer Drogerie-Unternehmers Erwin Müller klagen gegen einen Vertrag, in dem sie selbst den Verzicht auf den Pflichtteil des Erbes erklärt hatten.
Gegenüber der "Bild"-Zeitung sagte Anita Müller, die Ehefrau von Erwin Müller, das Unternehmen sei "platt", wenn man die 500 Millionen Euro zahlen müsse. Der Anwalt der Kläger, Maximilian Ott aus München, widerspricht gegenüber dem SWR dieser Darstellung.
Stehen bei Müller 35.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel?
"Das ist Stimmungsmache", sagt Maximilian Ott, Anwalt der Kläger. "Die Klage gefährdet keinen einzigen Arbeitsplatz". Es liege nicht im Interesse seiner Mandanten, das Unternehmen anzugreifen, so Ott weiter. Außerdem stellt er fest: "Die Klage richtet sich auch nicht auf Geld." Es solle festgestellt werden, ob der Vertrag über den Verzicht auf den Pflichtteil unwirksam ist. Nach Darstellung der Kläger verstößt der Vertrag gegen Formvorschriften und ist sittenwidrig.
Dass der Vertrag Gegenstand der Klage ist, bestätigt das Landgericht Ulm gegenüber dem SWR. Die Klage lautet auf "Feststellung der Unwirksamkeit eines Pflichtverzichtsvertrages", so eine Sprecherin des Gerichts. Die Klage sei gegen das Ehepaar Müller gerichtet.
Landgericht Ulm bestätigt Verfahren Drogerieunternehmer Müller: Adoptivkinder klagen wegen Erbe
Der Ulmer Drogerieunternehmer Erwin Müller wird von drei Adoptivkindern verklagt. Das hat das Landgericht Ulm bestätigt. Der Streit dreht sich um das Erbe - es geht um 500 Millionen Euro.
Müller adoptiert Jagdfreunde
Der Drogerieunternehmer Erwin Müller hatte nach Medieninformationen Mitte der 2010er Jahre drei erwachsene Jagdfreunde adoptiert - Andreas, Stefanie und Adrian J. Mit der Adoption, so Ott, wollte der inzwischen 91-jährige Müller verhindern, dass sein leiblicher Sohn Reinhard eines Tages die Mehrheit an Firmenanteilen des Drogerie-Imperiums bekommt. Als dieses Ziel erreicht wurde, habe die Adoption keine Bedeutung mehr gehabt. Maximilian Ott erklärt weiter: "Die zuvor aufgebaute Bindung zu meinen Mandanten wurde immer weiter reduziert." Mittlerweile habe man aus dem Hause Müller das Angebot erhalten, die Adoption rückgängig zu machen.
Bei der Adoption wurde ein Vertrag aufgesetzt, der besagt, dass die drei auf ihren Pflichtanteil aus dem Erbe verzichten. Dieser Vertrag ist nun Gegenstand des Erbschaftsstreits vor Gericht. Der Streitwert in soll 500 Millionen Euro betragen.
Klage aus persönlicher Enttäuschung
Als Motiv für die Klage nennt Ott persönliche Enttäuschung. Einem Bericht des "Manager Magazins" zufolge durften die drei Adoptivkinder beim 90. Geburtstag von Erwin Müller nicht bei ihm am Tisch sitzen. Müller und seine Frau Anita wollen sich dem SWR gegenüber zu dem Erbschaftsstreit und seinen möglichen Auswirkungen auf das Unternehmen nicht äußern.
In dem Gerichtsverfahren vor der zweiten Zivilkammer des Landgerichts Ulm gibt es noch keinen Verhandlungstermin. Den könnte es nächstes Jahr geben. Aktuell tauschen die Anwälte beider Parteien Schriftstücke aus. Man sei an einer gütlichen Einigung interessiert, heißt es von Seiten der Kläger.
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