Nacktfotos von Schülern gefunden

Vorerst keine Anklage gegen angegriffenen Lehrer der Ulmer Sägefeldschule

Stand
Autor/in
Maximilian Springer

Während des Prozesses um den Angriff auf einen Lehrer in Ulm wurden auf dessen Handy Nacktfotos von ehemaligen Schülern gefunden. Angeklagt wird er deshalb aber vorerst nicht.

Der Lehrer der Ulmer Sägefeldschule, auf dessen Handy Nacktaufnahmen ehemaliger Schüler gefunden wurden, muss sich vorerst nicht vor Gericht verantworten. Laut einem medizinischen Gutachten ist der 34-Jährige derzeit nicht verhandlungsfähig, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Sein Gesundheitszustand ist also so schlecht, dass ihm ein Prozess nicht zuzumuten ist. Die Staatsanwaltschaft will die Verhandlungsfähigkeit zu gegebener Zeit erneut prüfen lassen.

Nacktfotos von ehemaligen Schülern auf Lehrer-Handy gefunden

Der Lehrer der Ulmer Sägefeldschule wurde im Februar nahe seines Arbeitsplatzes mit einer Art Baseballschläger niedergeschlagen und lebensgefährlich verletzt. Er leidet bis heute unter den Folgen der Tat.

Während des Prozesses um den Angriff wurden brisante Details über die Beziehung des Lehrers zu Schülern bekannt: In passwortgeschützten Ordnern auf dessen Handy sollen sich laut der Aussage eines Polizeibeamten Fotos von mindestens 23 ehemaligen Schülern befunden haben. Die Fotos und auch Videos sollen sexuelle Handlungen zeigen. Sie stammen aus den Jahren 2016 bis 2023. Einige der betroffenen Schüler waren da erst 13 Jahre alt.

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Hat ein ehemaliger Schüler aus Rache gehandelt?

Vor dem Landgericht Ulm wurde bis zum Mittwochnachmittag noch gegen einen ehemaligen Schüler des Lehrers verhandelt. Die Staatsanwaltschaft war sich zunächst sicher, dass der 23-Jährige den Lehrer aus Rache wegen der mutmaßlichen sexuellen Übergriffe auf andere Schüler niedergeschlagen hat. Die Tat konnte das Gericht dem Angeklagten aber nicht nachweisen.

Der 23-Jährige wurde wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung des ehemaligen Schülers kündigte an in Revision zu gehen. Auch die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob sie Revision gegen das Urteil einlegen wird.

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Maximilian Springer

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