Die Grundsteuerreform, die 2018 das Bundesverfassungsgericht verlangte, wird zum neuen Jahr bundesweit umgesetzt. In Ulm beschließt der Hauptausschuss an diesem Donnerstag die neuen Hebesätze.
Bei der Grundsteuer B, die für alle nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen gilt, sinkt der Hebesatz von 430 auf 390 Punkte. Was das für Grundstücksbesitzer und auch Mieterinnen und Mieter bedeutet, hat Finanzbürgermeister Martin Bendel (parteilos) vorgestellt.
Mehr Grundsteuer aus Wohnflächen in Ulm
In Ulm gibt es demnach knapp 50.000 Grundstücke, für die Grundsteuer fällig ist. Die Stadt nimmt aus dieser Steuer knapp 28 Millionen Euro ein (von 2022 bis 2024). Die Einnahmen sollen auch 2025 so bleiben.
Aber es gibt Verschiebungen, je nachdem, ob die Grundstücke zum Wohnen oder für Gewerbe genutzt werden. Insgesamt betrachtet werden Eigner von Wohngrundstücken mehr belastet, Eigner von Gewerbegrundstücken dagegen entlastet.
Das hängt laut Bendel damit zusammen, dass der Bodenrichtwert, der jetzt statt dem früheren Einheitswert zugrunde gelegt wird, besser abbildet, wie viel das Grundstück wert ist. Flächen für Wohnen seien teurer als für Gewerbe.
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Grundsteuer steigt teils massiv an
Ob nun der Besitzer oder die Besitzerin von Wohngrundstücken tatsächlich mehr oder sogar weniger bezahlen muss, hängt allerdings ganz vom Einzelfall ab.
Teils gibt es massive Steigerungen: Der Besitzer eines Einfamilienhauses, gebaut 1935 im guten Ulmer Wohngebiet Safranberg auf 575 Quadratmetern Grundstück, hat bisher knapp 180 Euro Grundsteuer im Jahr bezahlt. Ab 2025 zahlt er gut 1.100 Euro. Das sind satte 524 Prozent mehr. Wie Finanzbürgermeister Martin Bendel erklärt, wirkt sich hier aus, dass Grundstück und Haus mit dem alten Einheitswert viel zu niedrig bewertet waren:
Häuslesbesitzer müssen teils aber auch weniger Grundsteuer zahlen, wie ein anderes Beispiel zeigt: Neues Einfamilienhaus in Ulm-Böfingen, Baujahr 2017, 337 Quadratmeter Grund. Statt knapp 750 Euro jährlich zahlt der Eigentümer knapp 420 Euro jährlich, wird also um 330 Euro entlastet.
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Auch Mieter von Steigerungen betroffen
Die Tendenz ist klar: Je älter ein Wohngebäude, je besser die Lage und je größer das Grundstück, desto stärker wird die Grundsteuer steigen. Das gilt auch für Mehrfamilienhäuser und Wohnblöcke. Und bedeutet damit, dass auch Mieterinnen und Mieter stärker zur Kasse gebeten werden, weil die Grundsteuer meistens in den Nebenkosten auf sie umgelegt wird.
Umgekehrt gilt aber auch: Je neuer ein Haus, in nicht so guter Lage und auf kleinerem Grundstück, desto höher kann die Entlastung ausfallen.
Besonders stark steigt übrigens die Grundsteuer für unbebaute Grundstücke an, vor allem in guten Lagen. Die Ulmer Stadtverwaltung erhofft sich dadurch einen größeren Druck auf Eigentümer, das Grundstück zu bebauen.
Grundsteuerbescheide in Ulm ab Mitte Januar
Am 20. November soll der Ulmer Gemeinderat die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschließen. Mitte Januar, so der Plan, werden die knapp 50.000 Grundsteuerbescheide verschickt. Die Arbeit werde damit nicht beendet sein, schätzt Finanzbürgermeister Bendel. Er rechnet mit vielen Nachfragen und auch Einsprüchen gegen die Bescheide.